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Sehr
geehrte Damen und Herren,
willkommen zum ABK-Newsletter April 2010 für Sie
als registrierter Anwender!
„Wer keine Vision hat, vermag weder große
Hoffnung zu erfüllen, noch große Vorhaben zu verwirklichen“
Thomas Woodrow Wilson
(US-amerikanischer Politiker und 28. US-Präsident)
In diesem Newsletter
informieren wir Sie über folgende Themen:
·
Neue QTO
Schnittstelle in ABK
·
Rückblick zur
Bausoftwaremesse in Wels 2010
·
ABK+EDS
Ergänzungs LB Haustechnik ab sofort verfügbar!
·
Der Bezug auf
technische Normen im BVergG
·
Tipps&Tricks
mit ABK7
·
Aktuelle Termine
·
Neuerungen zur Auftraggeberhaftung
·
Interessante
Beiträge zum Vergabe- und Vertragsrecht
·
ABK Aktuell –
Kostenmanagement in ABK7
Neue QTO-Schnittstelle in ABK
ABK7 unterstützt durchgängig das Kostenmanagement in allen
Projektphasen, auch mit Berücksichtigung der zeitlichen Komponente. Ein
wesentlicher Aufwand bei der Erstellung eines Kostenplans fällt bei der
Ermittlung der Mengen an, die mit einem Kostenkennwert versehen werden. Das
betrifft meist Mengen, die im CAD-Programm bereits erfasst wurden, aber auch
Mengen, die man sehr einfach auf digitalen Plänen abgreifen kann. Mit
Autodesk Quantity Takeoff (QTO) ist es möglich, diese Massenermittlungen
visuell zu erstellen oder direkt aus dem digitalen Plan auszulesen und ABK7
zu übergeben.
ib-data mit ABK 7 und Artaker CAD Systems mit AutoCAD
Revit / QTO sind eine strategische Partnerschaft eingegangen, damit Sie die
enormen Vorteile der visuellen Massenermittlung und der automatisierten Massenübernahme
nutzen können. Nur so ist es möglich, dass Ihre Kostenplanung per Knopfdruck
immer aktuell mit dem Planstand abgestimmt ist - Fehlerquellen werden
reduziert sowie gleichsam die Effizienz gesteigert! Auch die aktuelle
ABK-Aktion beinhaltet den Baustein „ABK-Kostenplanung mit Elementen mit
QTO-Schnittstelle“ – nähere Information finden Sie in „ABK-Aktuell“
am Ende dieses ABK-Newsletters. Weiter
Rückblick auf die Bausoftwaremesse
in Wels 2010
Die Energiesparmesse als Dachmesse zur Bausoftwaremesse ist eine der
international bekanntesten Fachmessen für Energieeffizienz und Öko-Energie.
Unzählige Aussteller vertrauten auf das erfolgreiche Messekonzept – insgesamt
mehr als 900 Aussteller präsentierten ihre Produkte und Dienstleistungen rund
um Energieeffizienz und Ökoenergie.
Die Bausoftwaremesse fand erstmals im Rahmen der Energiesparmesse von
04.03. - 07.03.2010 statt. Gemeinsam mit dem Baumeisterverband wurden die
beiden Messen im Messezentrum Wels veranstaltet. In diesem Rahmen
präsentierte sich die Bausoftwaremesse als Fachmesse für Softwarelösungen
rund um die Themen Planen, Bauen und Sanieren. Weiter
ABK+EDS Ergänzungs LB Haustechnik ab sofort
verfügbar!
Durch eine Kooperation mit „ELEKTRO“ Datenservice
Ges.m.b.H. sind nun neuerdings auch die EDS-Ergänzungstexte in der Ergänzung
zur LB-HT 08 inkludiert. Auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit
diverse Leistungsbeschreibungen im ABK Format zu ordern. Zur Bestellung
Für die Leistungsbeschreibungen nach A2063:2009 gibt es jetzt neu
ABK-Ergänzungs-Leistungsbeschreibungen: Die ABK+EDS-Ergänzungs-LB, Version 1
zur LB-Haustechnik mit den Ergänzungstexten von EDS und des österreichischen
Industriestandards. Dadurch haben diese qualifizierten Texte nun auch
offiziell den Status qualitätsvoller Standardpositionen und werden nunmehr
nicht länger mit dem Herkunftszeichen „Z“, für freiformulierte Positionen
gekennzeichnet. Somit stehen Ihnen die LB-Positionen, Positionen der Ergänzung
zur LB sowie ihr eigener Bürostandard zur Verfügung. Zum Download
Der Bezug auf technische Normen im
BVergG
Mit Erscheinen der neuen Versionen zu
den Leistungsbeschreibungen Hochbau (Version 18) und Haustechnik (Version 08)
sowie der Herausgabe der neuen ÖNORM A 2063 rückt die Frage nach der Normenbindung gemäß
BVergG einmal mehr ins Licht der
Aufmerksamkeit. Häufiger Grund für Missverständnisse ist hauptsächlich die
Frage, in welchen Fällen das BVergG den Bezug auf bzw. die Verwendung von
Normen überhaupt zwingend vorschreibt. Bereits im März 2006 beschäftigten wir
uns in einem Beitrag über die Anwendungspflicht von standardisierten
Leistungsbeschreibungen mit der Thematik. In einem Gutachten zur
Normenbindung hat Univ. Prof. Heinz Krejci festgestellt, dass ein
öffentlicher Auftraggeber nach dem Bundesvergabegesetz 2006 geeignete
Leitlinien anzuwenden hat. Wenn bei einem konkreten Projekt geeignete ÖNORMEN
und standardisierte Leistungsbeschreibungen zur Beschreibung der Leistung
bzw. der Vertragsbedingungen existieren, dann muss ein öffentlicher
Auftraggeber diese in seinen Ausschreibungen heranziehen und verwenden. Hier geht’s zum Beitrag
Tipps & Tricks mit ABK7
In unseren aktuellen Tipps & Tricks erfahren Sie wie
Sie Eingangsrechnungen mittels „Edifact V3“ Datenträger über ELBA/
MBS-Systeme bezahlen können. Mehr
ABK Termine
aktuell
Donnerstag, 29. April 2010/ 15.00 – 18.30 Uhr im WIFI Linz
Fachvortrag
zur ÖNORM A 2063
„Ausschreiben mit der neuen LB-HB 18/ LB-HT
08 unter besonderer Berücksichtigung der neuen ÖNORM A 2063“
Ziel dieser Veranstaltung ist es, Fehler
bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen zu vermeiden. Im Besonderen
wird dabei auf die neue LB-HB 18/ LB-HT 08 sowie die neu erschienene ÖNORM A
2063 eingegangen. Praxisbezogenes Wissen über die Grundlagen der Bauausschreibung
rundet den Vortrag ab.
Veranstaltungsort:
WIFI
Linz
Weitere
Details und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier
Mittwoch, 09. Juni 2010 / 17.00 – 20.00
Uhr
Inhouse-Seminar im ABK Zentrum Wien
„Neue
ÖNORM A 2063 - Neuerungen in der Leistungsbeschreibung Hochbau/ LB-HB 18“
Die neue ÖNORM A
2063 bringt einige wesentliche Neuerungen. Informieren Sie sich im Detail über
andere Regelungen und die aktuellen Möglichkeiten bei der Erstellung sowie
dem Datenaustausch einer LB im Rahmen des Fachvortrages im ABK Zentrum Wien. Sie erhalten ein praxisbezogenes Wissen über die
Grundlagen der Bauausschreibung.
Veranstaltungsort:
ABK
Kundenzentrum 1160 Wien, Hasnerstrasse 118
Vortragende:
Dipl.-Ing. Monika Ilg und Dipl.-Ing. Michaela Yasar
Teilnahmegebühr: € 50,-- / Teilnehmer
-30% für ABK-Kunden mit
Premium-Wartung, exkl. +20% MWst
Zur Anmeldung
Donnerstag, 10. Juni 2010 / 17.00 –
20.00 Uhr
Inhouse-Seminar im ABK Zentrum Wien
„Neue
ÖNORM A 2063 - Neuerungen in der Leistungsbeschreibung Haustechnik/ LB-HT 08“
Die neue ÖNORM A 2063 bringt einige
wesentliche Neuerungen. Informieren Sie sich im Detail über andere Regelungen
und die aktuellen Möglichkeiten bei der Erstellung sowie dem Datenaustausch
einer LB im Rahmen des Fachvortrages im ABK Zentrum Wien. Hauptaugenmerk und
Schwerpunkt wird dabei auf den Bereich der Elektrotechnik gelegt – in der
Folge werden Sie auch die Vorzüge und Möglichkeiten der LV-Erstellung nach
ÖNORM A2063 an einem Praxisbeispiel aus dem Bereich der Elektrotechnik
kennenlernen.
Veranstaltungsort:
ABK
Kundenzentrum 1160 Wien, Hasnerstrasse 118
Vortragende:
Dipl.-Ing. Monika Ilg und Dipl.-Ing. Michaela Yasar
Teilnahmegebühr: € 50,-- / Teilnehmer
-30% für ABK-Kunden mit
Premium-Wartung, exkl. +20% MWst
Zur Anmeldung
Donnerstag, 24. Juni 2010 / 17.00 –
20.15 Uhr
Seminar „Leitfaden für die präzise
Kostenermittlung. Wie werden budgetäre Zielvorgaben für ein Bauvorhaben
erstellt und in der Folge eingehalten?“ (Arch+Ing Akademie WIEN)
In diesem Seminar werden die nach ÖNORM B 1801 -
1 erforderlichen Kostenermittlungen nach neuesten Erkenntnissen und
praxiserprobten Methoden vorgestellt. Es wird im Rahmen der Veranstaltung
vertieft auf die Elementmethode eingegangen, die mehr Kostensicherheit
verspricht. Sie erhalten neben den allgemeinen Erklärungen zur ÖNORM B1801 -1
einen Einblick in die ABK-Kostenplanung mit Elementen und lernen wie Sie sich
dieses Instrumentarium für eine genauere und reproduzierbare Kostenplanung
zunutze machen können.
Diese Veranstaltung findet im Rahmen einer
Kooperation zwischen der Arch+Ing Akademie und der ib-data GmbH/ ABK statt.
Details zur Veranstaltung
Verbesserung
bei der Auftraggeberhaftung
Änderung
der Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich
Auftraggeberhaftung
Die
Richtlinien zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im
Bereich der Auftraggeberhaftung wurden wie folgt geändert: Wenn ein
Bauunternehmer
1. Keine
Dienstnehmer zur Voll- oder Teilversicherung geneldet und daher keine
Dienstnummer vergeben hat oder
2. Länger als sechs Monate keine Dienstnehmer
zur Sozialversicherung gemeldet hat und auf seinen Beitragskonten keine
Beitragsrückstände vorhanden sind oder
3. Aus der
Haftungsfreigestellten-Unternehmer-Liste nur deshalb ausgeschieden ist, weil
er alle Dienstnehmer angemeldet hat und auf seinen Beitragskonten keine
Rückstände vorhanden sind, stelllt die Gebietskrankenkasse auf Antrag, dieses
Unternehmens eine Bestätigung darüber aus. Damit kann der Auftraggeber sicher
sein, dass der Auftragnehmer von der Auftraggeberhaftung in puncto der
weitergegebenen Bauleistungen nicht erfasst wird. (Quelle: bauzeitung, Ausgabe 6|10)
Interessante Beiträge zum Vergabe- und
Vertragsrecht
Schwellenwerte und Subschwellenwerte im
Vergaberecht
Schwellenwerte dienen der Abgrenzung
zwischen dem Ober- und Unterschwellenbereich im Vergaberecht. Die aktuelle
Verordnung gilt ab dem 01.01.2010 bis zum 31.12.2011. Im Unterschied dazu
handelt es sich bei Subschwellenwerten um Wertgrenzen, die bestimmen, welchen
Vergabeverfahren (beispielsweise offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren,
Direktvergabe, etc.) angewendet werden kann. Nähere Details und betragsmäßige
Wertgrenzen zu den Schwellen- und Subschwellenwerten erhalten Sie hier.
Neues Normen-Entwurf-Portal für Online Einsicht-
und Stellungnahmen im Web
Eine neue Möglichkeit, aktiv und
unkompliziert an der Entwicklung von Normen mitzuwirken, bietet Austrian
Standards Institute und hat zu diesem Zweck auf seiner Webseite eine eigenes
Normen-Entwurfs-Portal eingerichtet. Sämtliche Entwürfe zu neuen ÖNORMEN sind
dort während des offiziellen Stellungnahmeverfahrens für jedermann kostenlos
einsehbar und können direkt kommentiert werden. Voraussetzung ist eine
vorherige Registrierung. Mehr
Niederösterreich
strebt an die Lockerung des Vergaberechts beizubehalten
Zumindest ein Bundesland hat den
allgemein gültigen Tenor nunmehr auch verbal kundgetan: Den Wunsch das
zeitlich begrenzt gelockerte Vergaberecht auch künftig beizubehalten. Die
sogenannte Schwellenwertverordnung soll – wenn es nach der Forderung vom
niederösterreichischen Wirtschaftlandesrat sowie der NÖ WK-Präsidentin geht -
über das Jahr 2010 hinaus verlängert werden. Die seit Mai vergangenen Jahres
geltende Schwellenwert-Verordnung hat vor allem KMU`s einen leichteren Zugang
zu Vergaben eröffnet. Damit ist nunmehr eine Direktvergabe durch die
öffentliche Hand bis zu 100.000 EURO möglich, bei „nicht-offenen Verfahren“
im Baubereich sogar bis zu 1 Million EURO. Der Wirtschaftsrat sowie die
Wirtschaftskammer in NÖ sehen sich in Ihrer Forderung nach einer Verlängerung
der Verordnung durch eine von der NÖ Bauinnung durchgeführten Umfrage
bestätigt, wonach sich über 80 Prozent der befragten Betriebe für eine
Verlängerung der Verordnung aussprechen. Laut Wirtschaft-Landesrätin Zwazl
seien die höheren Schwellenwerte ein wirkungsvolles Instrument für
öffentliche Auftraggeber, um schnell und unkompliziert Aufträge an die
regionale Wirtschaft zu vergeben. Sie wies weiters darauf hin, wie wichtig es
angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage sei, die Wertschöpfung in
den Regionen zu halten und auszubauen. Es bleibt abzuwarten wie die Regierung
die Gesamtsituation einschätzt und welche daraus resultierenden Maßnahmen
ergriffen werden. (Quelle: ots.at, APA-Presseaussendung vom 28.02.2010)
Problematik
der Schlussrechnungskorrektur im Brennpunkt
In einer aktuellen Entscheidung hat
der Oberste Gerichtshof (OGH) erneut zu einer in den Allgemeinen
Vorbemerkungen eines Bauherrn enthaltenen Klausel Stellung genommen. Vom OGH
zu beurteilen war ein Bauwerkvertrag zwischen einem Bauherrn und einem
Generalunternehmer, dessen Pauschalpreis 3,6 Millionen Euro ausmachte. Die
AVB des Bauherrn enthielten Bestimmungen, die unter ungünstigen Umständen zum
Nachteil des Auftragnehmers gereichen könnten. Weiter
Novelle
zum Bundesvergabegesetz ist mit 05.03.2010 in Kraft getreten
Die Gesetzesnovelle zum Bundesvergabegesetz wurde am 04.03.2010 im
Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr. 15/2010) veröffentlicht und ist per 05.03.2010
in Kraft getreten. Der Gesetzestext ist auf den Webseiten des Rechtsinformationssystems (RIS) sowie
auf den Seiten des Bundeskanzleramtes abrufbar.
Kurz nach Erscheinen der Novelle werden bereits erste kritische Stimmen
von Experten laut. Konkret wird die Anfechtungsfrist thematisiert. Aus Sicht
eines Rechtsschutz suchenden Unternehmens bringt die Novelle zunächst
Verschärfungen: Künftig soll die Stillhaltefrist zwischen Bekanntgabe der
Zuschlagsentscheidung und dem Vertragsabschluss regelmäßig nicht mehr 14
sondern nur mehr maximal 10 Tage (z.T. auch nur 7 Tage) betragen. Soll ein
rechtswidriger Vertrag noch vor dessen Abschluss verhindert werden, wird dies
für das betreffende Unternehmen ein zeitkritisches Unterfangen. Auch der
Katalog von Verfahren, in denen der Auftraggeber gar keine
Zuschlagsentscheidung mehr bekanntgeben muss, wird erweitert. Wird ein
Auftrag unzulässigerweise direkt an einen Unternehmer vergeben, ohne dass die
vom Gesetzgeber geforderte Transparenz eingehalten wurde, soll ein Bieter
künftig die Nichtigkeit eines bestehenden Vertrages begehren dürfen – ob es
nach der Novelle vermehrt zu einer Aufhebung geschlossener Verträge kommt,
wird auch vom Ermessen des BVA abhängig sein: Der Auftraggeber darf beim BVA
nämlich die Aufrechterhaltung eines mit Nichtigkeit bedrohten Vertrages
beantragen, wenn im Allgemeininteresse liegende Gründe dafür sprechen. Sieht
das BVA von der Nichtigkeit eines Vertrages ab, hat der Auftraggeber
jedenfalls ein Bußgeld (bis zu 20% des Auftragswertes) in einen
Förderungsfonds des Austria Wirtschaftsservice zu bezahlen. Gänzlich
ausgeschlossen ist eine Anfechtung dann, wenn der Auftraggeber freiwillig
eine Zuschlagsentscheidung bekannt gemacht hat und zudem noch eine
Stillhaltefrist von 10 Tagen vor Vertragsabschluss einhält.
ABK Aktuell –Kostenmanagement in ABK7
Blendende Aussichten für Kostenmanager
– So bewahren Sie den Kostenüberblick!
Ausgeklügeltes Kostenmanagement ist ab sofort kein
Privileg mehr: Handeln Sie Ihr Kostenmanagement professionell und effizient
mit der Kostenplanung/ Kostenkontrolle von ABK7. ABK7 unterstützt durchgängig
das Kostenmanagement in allen Projektphasen, auch unter Berücksichtigung der
zeitlichen Komponente. Systematische Gesamtdarstellungen, vielfältige
Routinen und vieles mehr erleichtern Ihnen die Handgriffe im daily Business.
ib-data mit ABK 7 und Artaker CAD Systems mit AutoCAD Revit / QTO sind eine
strategische Partnerschaft eingegangen, damit Sie die enormen Vorteile der
visuellen Massenermittlung und der automatisierten Massenübernahme nutzen
können. Nur so ist es möglich, dass Ihre Kostenplanung per Knopfdruck immer
aktuell mit dem Planstand abgestimmt ist - Fehlerquellen werden reduziert
Redundanzen gehören ab sofort der Vergangenheit an. Anlässlich der
Kooperation zwischen ABK und AutoCad haben wir speziell für Sie ein besonders attraktives Angebot
Detailinformationen zum aktuellen Angebot betreffend
Kostenmanagement entnehmen Sie der Pressemitteilung.
Für nähere Informationen steht Ihnen Ihr jeweils lokales ABK
Kundenzentrum selbstverständlich jederzeit gerne zur
Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Ihr ABK-Team
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