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Sehr
geehrte Damen und Herren,
willkommen zum ABK-Newsletter Juni 2009 für Sie
als registrierter Anwender!
„Wissen ist die einzige Ressource, die sich
vermehrt wenn man sie teilt“
Verfasser
unbekannt
In diesem Newsletter
informieren wir Sie über folgende Themen:
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NEU: Ausschreibungstexte 2009 - „Der österreichische
Industriestandard“ ist da!
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Freigabe der ABK7 BETA Version zur neuen ÖNORM A 2063
·
Highlights der ÖNORM A 2063 neu
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Die neue Schwellenwerteverordnung 2009
·
Novelle zum Wiener
Vergaberechtsschutzgesetz
·
Aktuelle Termine
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Interessante Beiträge zum Vergabe- und Vertragsrecht
·
ABK Inside - Sonderaktion ABK7 Paket
„Honorarermittlung, Stundenerfassung und Abrechnung“
NEU:
Ausschreibungstexte 2009 – „Der österreichische Industriestandard“
Die neue Ausschreibungs-CD-ROM ist
da!
Der
österreichische Industriestandard ist eine Sammlung von Ausschreibungstexten
mit Such- und Auswahlprogramm, die bei ib-data GmbH geprüft und registriert
wurden. Diese Textsammlung ist eine wertvolle Ergänzung zu den
Standardisierten Leistungsbeschreibungen LB-Hochbau Version 17, 2005-04
(Hrsg. BMWFJ), LB-Haustechnik Version 07, 2005-04 (Hrsg. BMWFJ) sowie zur
LB-Beleuchtungstechnik, Version 06, 2009-04 (Hrsg. FEEI). Mehr
In der aktuellen
11. Ausgabe der CD des österreichischen Industriestandards finden Sie
ÖNORM-konforme ergänzende Ausschreibungstexte namhafter Anbieter von
Leistungen, die durch Standardpositionen der LB- Hochbau bzw. LB-Haustechnik
nicht ausreichend oder konkret genug erfasst sind.
Die
Ausschreibungstexte auf CD-ROM „Der
österreichische Industriestandard 2009“ können Sie hier kostenlos bestellen.
Neue Firmen auf der CD:
Heuer erstmalig im
Österreichischen Industriestandard vertreten sind:
BIRAL, DAIKIN,
FEURON, HELOPAL, KSI, SCHRACK-SECONET
An alle bereits
registrierten Anwender erfolgt der CD-Versand in der 24. Kalenderwoche.
Freigabe der ABK7 BETA Version zur
neuen ÖNORM A 2063
Pünktlich
mit Erscheinen der neuen ÖNORM wurde eine BETA-Version von ABK7 freigegeben.
Seit Monaten wird emsig an dieser ABK-Version nach ÖNORM A 2063 gearbeitet.
Das ABK-Team hat im Arbeitskreis mitgewirkt und die Erfahrung der
ABK-Anwender sowie das eigene technische Know-How eingebracht. Weiter
Highlights der ÖNORM A 2063 neu
Die
aktuelle Ausgabe vom 1.Juni 2009 ersetzt die Ausgaben ÖNORM B 2062:1996,
ÖNORM B 2063:1996 und die ÖNORM B 2114:1996, die technisch überarbeitet und
zu einer ÖNORM zusammengefasst wurden. Diese ÖNORM regelt den Aufbau von Datenbeständen,
die automationsunterstützt in den Phasen Ausschreibung, Vergabe und
Abrechnung (AVA) zwischen allen Beteiligten, wie LB-Herausgeber, Planer,
Auftraggeber, Bieter oder Auftragnehmer, als XML-Daten ausgetauscht werden.
Diese ÖNORM, die nun der Kennbuchstabengruppe „A“ angehört, hat nunmehr auch
die Anforderungen für Lieferleistungen oder Dienstleistungen abzudecken und
findet daher nicht nur im Bauwesen ihre Anwendung. Weiter
Die neue Schwellenwertverordnung
2009
Im
Sinne der Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe wurde die bereits
geplante Anhebung der Schwellenwerte nunmehr mittels Verordnung des
Bundeskanzleramtes (Bundesgesetzblatt Teil II, ausgegeben am 29.04.2009)
fixiert. Die Schwellenwerteverordnung trat mit dem der Kundmachung der
Verordnung folgenden Tag (somit dem 30.04.2009) in Kraft. Diese Maßnahme soll
der Konjunkturbelebung dienen und ist daher zeitlich befristet bis 31.12.2010
gültig. Weiter
Novelle zum Wiener
Vergaberechtsschutzgesetz
Der
Wiener Landtag hat mit Ausgabe des Landesgesetzblattes 18/2009 am 25.02.2009
die Änderung des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes beschlossen. Anlassfall
im Vorfeld zu diesem Beschluss war das Bestreben das Wiener
Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 zu novellieren und dabei in Anbetracht der
Rechtsvorschriften der Europäischen Union die Rechtsmittelrichtlinie im
Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren
bezüglich der öffentlichen Auftragsvergabe korrekt umzusetzen. Weiter
ABK Termine aktuell
Donnerstag, 18. Juni
2009 / 09.00 – 17.00 Uhr
4. Projektmanagement Bau Symposium
– KOSTENMANAGEMENT bei Bauprojekten, Tech
Gate Vienna/ Donau City Strasse 1, 1220 Wien
Neben den neuen Entwicklungen im Kostenmanagement
befasst sich das vom Netzwerk Bau organisierte Symposium heuer mit dem
Themenkomplex „Kostenplanung – Kostenoptimierung – Lebenszykluskosten“.
Impulsreferate namhafter Experten und ergänzende Podiumsdiskussionen runden
das Rahmenprogramm ab.
ib-data GmbH/ ABK freut sich dieses Fachsymposium
als Kooperationspartner unterstützen zu dürfen.
Details zur Veranstaltung
Dienstag, 23. Juni
2009 / 17.00 – 20.15 Uhr
Seminarveranstaltung „Neue
Bestimmungen der Bauausschreibung“ an der Arch+Ing Akademie
Ausschreiben mit der neuen
LB-HB 18 unter besonderer Berücksichtigung der neuen ÖNORM A 2063. Praxisbezogenes Wissen über die Grundlagen
der Bauausschreibung und ein Reiseführer durch die LB-HB 18.
Diese Veranstaltung findet im Rahmen einer
Kooperation zwischen der Arch+Ing Akademie und der ib-data GmbH/ ABK statt.
Details zur Veranstaltung
Mittwoch, 24. Juni
2009 / 16.00 – 18.30 Uhr
Inhouse-Seminar im ABK Zentrum Wien
– Kostenlose Informationsveranstaltung
„Neue
ÖNORM A 2063 – Teil 1/ Neuerungen in der Leistungsbeschreibung“
Die neue ÖNORM A
2063 bringt einige wesentliche Neuerungen. Informieren Sie sich im Detail
über andere Regelungen und die aktuellen Möglichkeiten bei der Erstellung
sowie dem Datenaustausch einer LB bei unserer kostenlosen
Informationsveranstaltung im ABK Zentrum Wien.
Veranstaltungsort:
ABK
Kundenzentrum 1160 Wien, Hasnerstrasse 118
Zur Anmeldung
Interessante Beiträge zum Vergabe- und
Vertragsrecht
Rechtsprechung
des BVA: Untersagung der Erklärung des Widerrufs, da der Auftraggeber die
Dauer des Nachprüfungsverfahrens bei seiner Zeitplanung zu berücksichtigen
hat.
Das
Bundesvergabeamt beschäftigte sich im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens mit
dem Antrag einer Bieterin auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung
betreffend der Vergabe eines Bauauftrags im Oberschwellenbereich. Der
Zuschlag sollte dem wirtschaftlich günstigsten Angebot nach den Angaben in
den Ausschreibungsunterlagen erteilt werden. Die Antragstellerin hat sich am
Vergabeverfahren beteiligt und fristgerecht ein vollständiges, formgültiges
und richtiges Angebot abgegeben. Es sind insgesamt 5 Angebote eingelangt,
wobei die Antragstellerin das billigste Angebot gelegt hatte. Die
Auftraggeberin ließ durch ein beauftragtes Architekturbüro eine
Angebotsprüfung vornehmen. Bislang wurde keine Zuschlagsentscheidung
getroffen und bekanntgegeben. Die Auftraggeberin informierte mit Telefax vom
01.12.2008 alle Bieter über den beabsichtigten Widerruf. Weiter
Bundesvergabeamt erklärt nicht offenes
Verfahren ohne Auswahlkriterien und ohne Anzahl der einzuladenden Unternehmen
für rechtswidrig
Im
Rahmen der Durchführung eines nicht offenen Verfahrens im Oberschwellenbereich
war in den Teilnahmeantragsunterlagen vorgesehen, dass alle Bewerber, die die
Eignungskriterien erfüllen, zur Angebotslegung eingeladen werden. Es wurden
weder Auswahlkriterien, noch eine bestimmte Anzahl von Unternehmen, die
anhand dieser Auswahlkriterien für die Angebotslegung ausgewählt würden,
festgelegt. In diesem Zusammenhang stellte ein Bieter einen
Nachprüfungsantrag, welchem stattgegeben und die Ausschreibung für nichtig
erklärt wurde. Als Begründung für diese Entscheidung verwies das BVA auf den
eindeutigen und klaren Gesetzeswortlaut, wonach im nicht offenen Verfahren
die Anzahl der einzuladenden Unternehmen sowie auch entsprechende
Auswahlkriterien festzulegen sind. (BVA, GZ:N/0008-BVA/12/2009-17 vom
25.03.2009)
Schadenersatzansprüche von Bietern bei
Widerruf einer Ausschreibung
Im
Falle, dass eine Ausschreibung aufgrund von auftraggeberseitig bedingtem
Verschulden widerrufen wird (werden muss), kann der Bieter nach der geltenden
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bereits unmittelbar nach erfolgtem
Widerruf auf Schadenersatz seiner Aufwendungen ohne das Vorliegen einer
vergabekontrollbehördlichen Entscheidung klagen. Erfolgt die Erstellung der
Ausschreibung über PlanerInnen, so kann der Auftraggeber im Fall von auftretenden
bieterseitigen Schadenersatzforderungen gegenüber dem beauftragten Dritten
(PlanerIn) Regressforderungen stellen, deren Höhe sich nach der Anzahl der
involvierten Bieter richtet. (Quelle:
Fachmagazin architektur unter Bezug auf OGH Urteil, GZ: 5 Ob 92/07a vom
28.08.2007)
Dienstleistungsregister des BMWFJ für
Anzeigen nach §373a GewO
Hinsichtlich
der seit Inkrafttreten der Gewerbeordnungsnovelle (BGBl 42/2008 vom
26.02.2008) geltenden Verpflichtung zur Abgabe einer Dienstleistungsanzeige
informieren wir Sie in Ergänzung zu unserem vergaberechtlichen Beitrag aus
der letzten Newsletter Ausgabe vom April 2009 (BVA Entscheidung zur
Dienstleistungsanzeigepflicht für grenzüberschreitende Tätigkeiten im Rahmen
der Dienstleistungsfreiheit) über die vom BMWFJ online zur Verfügung
gestellten Möglichkeit zur Abfrage des Dienstleistungsregisters. Weiter
ABK Inside – Sonderaktion
ABK7 Paket „Honorarermittlung, Stundenerfassung und Abrechnung“
Die Reform des
Honorarwesens – bleiben Sie immer up to date mit ABK. Nur für kurze Zeit
bieten wir Ihnen exklusiv und äußerst günstig in unserer Sonderaktion die
ABK-Module für „Honorarermittlung, Stundenerfassung, Abrechnung“ und
„Dokumentenmanagement“ sowie „Besprechungsprotokolle“ an. Den Leistungsumfang
entnehmen Sie dem Aktionsfolder.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihr ABK
Kundenzentrum.
Die diesbezügliche
Aktionsaussendung ergeht in den nächsten Tagen gesondert per Post. Der
Aktionszeitraum läuft noch bis 10.07.2009.
Ihr ABK-Team
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01/492 55 70-22
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