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Sehr
geehrte Damen und Herren,
willkommen zum ABK-Newsletter November 2009 für
Sie als registrierter Anwender!
„Erfolg hat drei Buchstaben: TUN.“
Johann Wolfgang von Goethe
In diesem Newsletter
informieren wir Sie über folgende Themen:
·
Die neue Leistungsbeschreibung Haustechnik Version 08
ist verfügbar!
·
Ein Ausblick auf
die Jahresrelease 2010
·
Rückblick auf 2 Monate AuftraggeberInnen
Haftungsgesetz
·
Änderungshinweise
des BMWFJ für ausschreibende Stellen und Bieter
·
Rückblick auf das ABK-Jubiläumsfest in Graz
·
Aktuelle Termine
·
Interessante
Beiträge zum Vergabe- und Vertragsrecht
·
ABK Inside – ABK7, The english Version
Die neue Leistungsbeschreibung
Haustechnik Version 08 ist verfügbar!
Die Standardisierten
Leistungsbeschreibungen werden vom BMWFJ (Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend) herausgegeben. Die mittlerweile bereits erschienene Version
der LB-HT 08 (Die LB-HB 18 erscheint mit Anfang Dezember) ist das Ergebnis
einer erfolgreichen Zusammenarbeit von Vertretern der Auftraggeber- und
Auftragnehmerseite, Industrie und fachspezifischen Konsulenten. Die
Veröffentlichung erfolgt über die Internetseiten des BMWFJ. ABK-Anwender
können ein bewährtes und komfortables Datenservice in Anspruch nehmen: LB-HB
18 und LB-HT 08 im ABK-Format mit einsortierten Firmentexten. Nähere
Informationen hierzu erhalten ABK-Anwender mittels gesonderter Aktions-E-Mail
von Ihrem ABK-Kundenzentrum.
Die
Änderungen im Überblick
Allgemeine Grundsätze für die
Überarbeitung der LB-Hochbau und LB-Haustechnik finden Sie in unserer
übersichtlichen Zusammenfassung. Mehr
Einen Überblick über sämtliche Änderungen
in der LB-Haustechnik im Detail finden Sie hier.
Profitieren Sie von unserem
kostengünstigen Inhouse-Seminar am 19.01.2010. Am Vormittag werden
Ihnen komprimiert und übersichtlich die Änderungen in der LB-HT 08 durch
Herrn TechnR Ing. Franz L. Gruber und Frau Dipl. Ing. Michaela Yasar
vorgetragen. Hauptaugenmerk und Schwerpunkt wird dabei auf den Bereich der
Elektrotechnik gelegt. Am Nachmittag findet eine ABK-Umsteigerschulung statt,
wo Sie die Vorzüge und Möglichkeiten der LV-Erstellung nach ÖNORM A2063 an
einem Praxisbeispiel aus dem Bereich der Elektrotechnik kennenlernen.
Besuchen Sie ein Halbtagesseminar um 99€
(statt 199€) oder informieren Sie sich den ganzen Tag um 149€ (Preise exkl. USt)
ð Zur Anmeldung Vormittagsveranstaltung (Inhouse Seminar)
ð Zur Anmeldung Nachmittagsveranstaltung (Umsteigerschulung
A 2063)
ð Zur Anmeldung für die Ganztagesveranstaltung
(Kombinationspaket)
ABK7
unterstützt Sie bei der Umstellung auf die neue LB-Version
Die neue ABK7-Version ist mit Routinen für
die Übernahme von Texten von ÖNORM B2062/63 nach A2063 ausgestattet. Bitte
informieren Sie sich in Ihrem ABK Kundenzentrum. Unser geschultes
Mitarbeiterteam ist Ihnen auch bei der Umstellung Ihres Bürostandards auf die
neue LB gerne behilflich.
Ein Ausblick auf die Jahresrelease
2010/ Teil 2
Die Jahresrelease wird viele Neuerungen enthalten. Neue
Funktionen und Anpassungen sind durch die neue ÖNORM A 2063 erforderlich,
zusätzlich wurden aber auch zahlreiche unterstützende Erweiterungen und Tools
in vielen anderen Bereichen implementiert. Der Umfang der neuen
Funktionalitäten ist groß - die neuen Möglichkeiten dermaßen vielfältig, dass
deren Beschreibung in mehreren Teilen erfolgt. Im aktuellen Bericht erhalten
Sie Informationen über Neuerungen im Bereich Kostenmanagement und Projektzeitplan
und das erstklassige Zusammenspiel der beiden ABK-Bausteine. Weiter
Rückblick auf 2 Monate AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz
Das
AuftraggeberInnen-Haftunsggesetz enthält Bestimmungen über eine besondere
Haftung von auftraggebenden Unternehmen in der Baubranche. Demnach haften
Generalunternehmer seit 01.09.2009 für unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge
ihrer Subfirmen. Grundsätzlich umfasst die Regelung die Erbringung von
Bauleistungen, welche von einem auftraggebenden Unternehmen an ein anderes
beauftragtes Unternehmen ganz oder teilweise weitergegeben werden. Als
Bauleistungen sind alle Leistungen zu
verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder
Beseitigung von Bauwerken dienen. So besteht eine Haftung des auftraggebenden
Unternehmens für alle rückständigen Beiträge und Umlagen des beauftragten
Unternehmens und für die Sonderhaftung bis zur Höhe von 20% des geleisteten
Werklohns, wenn kein Haftungsbefreiungsgrund vorliegt. Haftungsbefreiungsgründe wären zum einen
die Führung des beauftragten Unternehmens in der Gesamtliste der
haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste), zum anderen der Umstand, dass
das auftraggebende Unternehmen 20% des zu leistenden Werklohns
(Haftungsbetrag) gleichzeitig mit der Leistung des restlichen Werklohns an
das betreffende Dienstleistungszentrum der Krankenkasse überweist. Mehr
Änderungshinweise des BMWFJ für ausschreibende Stellen und Bieter
Das
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) gibt Hinweise
für Ausschreibende und Bieter betreffend aktueller Problemstellungen. Immer
wieder wird seitens des BMWFJ festgestellt, dass das Heft 8a (Musterprojekt
für die Gewerke der Installationstechnik und für die Gesundheitstechnik) bzw.
Heft 8b (Allgemeine und besondere technische Vorbemerkungen zu
Leistungsverzeichnissen für die Gewerke der Installationstechnik und für
Gesundheitstechnik), beide letztmalig erschienen mit Ausgabedatum August 1987
(!), in Ausschreibungen zitiert und damit zum Vertragsgegenstand werden.
Beide Hefte sind überholt, d.h. sie entsprechen seit Jahren nicht mehr den
aktuellen Anforderungen. Den ausschreibenden Stellen wird dringend angeraten,
ausschließlich auf die Texte der aktuellen LB-HT (Haustechnik) derzeit noch
Version 07 – in Verbindung mit den nachstehenden Auszügen aus den derzeit
gültigen Erlässen des BMWFJ (bzw. vormals BMWA) zurückzugreifen. Weiter
Rückblick auf das Jubiläumsfest
des ABK-Kundenzentrums Graz
Das
ABK Kundenzentrum Graz lud am 24.09.2009 anlässlich des 5-jährigen Bestehens
zum „Geburtstagsfest“ in die Grazer Seifenfabrik. Viele ABK-Anwender sowie
zahlreiche Gäste aus Wirtschaft und Medien folgten der Einladung und feierten
gebührend den Geburtstag. Weiter
ABK Termine
aktuell
Dienstag, 19. Jänner 2010 / 09.00 – 16.00
Uhr
ABK Inhouseseminar zum Schwerpunkt LB-HT
08 und Umsteigerschulung A 2063 im ABK Zentrum WIEN (Hasnerstrasse 118, 1160
Wien)
Profitieren Sie von unserem
kostengünstigen Inhouse-Seminar am 19.01.2010. Am Vormittag werden
Ihnen komprimiert und übersichtlich die Änderungen in der LB-HT 08 durch
Herrn TechnR Ing. Franz L. Gruber und Frau Dipl. Ing. Michaela Yasar
vorgetragen. Hauptaugenmerk und Schwerpunkt wird dabei auf den Bereich der
Elektrotechnik gelegt. Am Nachmittag findet eine ABK-Umsteigerschulung statt,
wo Sie die Vorzüge und Möglichkeiten der LV-Erstellung nach ÖNORM A2063 an
einem Praxisbeispiel aus dem Bereich der Elektrotechnik kennenlernen.
Besuchen Sie ein Halbtagesseminar um 99€
(statt 199€) oder informieren Sie sich den ganzen Tag um 149€ (Preise exkl. USt)
ð Zur Anmeldung Vormittagsveranstaltung (Inhouse Seminar)
ð Zur Anmeldung Nachmittagsveranstaltung (Umsteigerschulung
A 2063)
ð Zur Anmeldung für die Ganztagesveranstaltung
(Kombinationspaket)
Donnerstag, 21. Jänner 2010 / 14.00 –
17.15 Uhr
Seminarveranstaltung „Neue
Bestimmungen der Bauausschreibung“ an der Arch+Ing Akademie LINZ
Ausschreiben mit der neuen
LB-HB 18 unter besonderer Berücksichtigung der neuen ÖNORM A 2063. Praxisbezogenes Wissen über die Grundlagen
der Bauausschreibung – Expertentipps zur Vermeidung von Fehlern bei der
Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Diese Veranstaltung findet im Rahmen einer
Kooperation zwischen der Arch+Ing Akademie und der ib-data GmbH/ ABK statt.
Details zur Veranstaltung
Donnerstag, 28.
Jänner 2010 / 13.30 – 16.45 Uhr
Seminarveranstaltung „Neue
Bestimmungen der Bauausschreibung“ an der Arch+Ing Akademie INNSBRUCK
Ausschreiben mit der neuen
LB-HB 18 unter besonderer Berücksichtigung der neuen ÖNORM A 2063. Praxisbezogenes Wissen über die Grundlagen
der Bauausschreibung – Expertentipps zur Vermeidung von Fehlern bei der
Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Diese Veranstaltung findet im Rahmen einer
Kooperation zwischen der Arch+Ing Akademie und der ib-data GmbH/ ABK statt.
Details zur Veranstaltung
Interessante Beiträge zum Vergabe- und
Vertragsrecht
Finalisierung
der Regierungsvorlage zur BVergG-Novelle 2009
Die
Regierungsvorlage zur BVergG-Novelle 2009 ist fertig. Ein wesentlicher
Schwerpunkt der Novelle ist sicherlich die vorgesehene Änderung für die
Eignungsprüfung. Zusätzlich soll es im Rechtschutzbereich tiefgreifende
Veränderungen geben. Die Bundesregierung orientiert sich dabei an dem durch
die Rechtschutzrichtlinie vorgegebenen Mindeststandard, was unter anderem zu
einer Verkürzung der Anfechtungsfristen führt. Einen detaillierten Überblick
über die geplanten Änderungen finden Sie hier.
Entscheidung
des BVA zur nachträglichen Verbesserung eines Angebots
Die
Antragstellerin bot diverse Positionen in den einzelnen Losen nicht an. Die
betreffenden Stellen im Leistungsverzeichnis waren weder mit einem Produkt,
noch einem Preis versehen. Daraus ergibt sich, dass das Angebot der
Antragstellerin nicht vollständig ist, da nicht alle Positionen ausgefüllt
waren. Es handelt sich um einen unbehebbaren Mangel. Es ist nicht möglich,
ein Angebot durch Anbieten ursprünglich nicht angebotener Produkte zu
verbessern, da sich dadurch jedenfalls der Gesamtpreis und darüber hinaus die
Wettbewerbsstellung des Bieters verändern würde. Das Angebot der
Antragstellerin erfüllt somit jedenfalls den Ausscheidungsgrund des §129 Abs 1 Z
7 BVergG. („Der Auftraggeber hat auf Grund des Ergenisses der Prüfung
folgende Angebote auszuscheiden: den Ausschreibungsbestimmungen
widersprechende Angebote, Teil-, Alternativ- und Abänderungsangebote, wenn
sie nicht zugelassen wurden, nicht gleichwertige Alternativ- oder
Abänderungsangebote und Alternativangebote, die die Mindestanforderungen
nicht erfüllen, sowie fehlerhafte oder unvollständige Angebote, wenn deren
Mängel nicht behoben wurden oder nicht behebbar sind.“) BVA, 26.06.2009, GZ:N/0049-BVA/10/2009-48
ABK Inside –Aktion ABK 7, The english
Version
Für die
reibungslose und barrierefreie Abwicklung internationaler Projekte und
Bauvorhaben ist die Übersetzung des in Verwendung befindlichen
Softwareprogrammes zur Projektsteuerung unerlässlich. Mit der englischen
Sprachversion ausgewählter ABK-Bausteine steht Ihnen ein professionelles
Werkzeug zur Verfügung, das Ihnen optimale Unterstützung beim Handling
länderübergreifender Projekte bietet. Software und Sprache werden in
englischer Sprache angeboten – die Übersetzung der Programmsprache erfolgte
durch „Native Speaker“ unter besonderer Bedachtnahme von fachspezifischen
Begriffen. Optimieren Sie Ihren Projekterfolg durch Vermeidung von
Sprachmissverständnissen Zum Produktfolder
Nur für kurze Zeit
bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Aktion zur englischsprachigen Version von
ABK7 exklusiv die einmalige Gelegenheit das Tool zu besonders attraktiven Sonderkonditionen an. Für allfällige
Rückfragen steht Ihnen Ihr lokales ABK Kundenzentrum jederzeit
gerne zur Verfügung.
Ihr ABK-Team
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