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Sehr
geehrte Damen und Herren,
willkommen zum ABK-Newsletter Dezember 2009 für
Sie als registrierter Anwender!
„Bei einer Kerze ist nicht das Wachs
wichtig, sondern das Licht“
Antoine de Saint-Exupéry
Wir wünschen Ihnen auf diesem Weg geruhsame Feiertage und
ein erfolgreiches neues Jahr 2010!
In diesem Newsletter
informieren wir Sie über folgende Themen:
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Die neue Leistungsbeschreibung Hochbau Version 18
ist verfügbar!
·
Neue Ergänzungen
zu den Leistungsbeschreibungen Hochbau und Haustechnik in Kürze erhältlich
·
Ein Ausblick auf
die Jahresrelease 2010 - Teil 3
·
Vorschau auf die BVergG Novelle 2009
·
Aktuelle Termine
·
Interessante
Beiträge zum Vergabe- und Vertragsrecht
·
ABK Inside – ABK Adventaktion
Die neue Leistungsbeschreibung
Hochbau Version 18 ist verfügbar!
Die Standardisierte Leistungsbeschreibung
Hochbau Version 18 wurde vom BMWFJ (Bundesministerium für Wirtschaft, Familie
und Jugend) herausgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die
Internetseiten des BMWFJ. ABK-Anwender können ein bewährtes und komfortables
Datenservice in Anspruch nehmen: LB-HB 18 im ABK-Format mit einsortierten
Firmentexten. Nähere Informationen hierzu erhielten ABK-Anwender mittels
gesonderter Aktions-E-Mail von Ihrem ABK-Kundenzentrum. Sollten Sie diese
Aktions-E-Mail nicht erhalten haben – den Bestellschein zur neuen LB Hochbau
im ABK-Format finden Sie hier.
Die
Änderungen im Überblick
Allgemeine Grundsätze für die
Überarbeitung der LB-Hochbau und LB-Haustechnik finden Sie in unserer
übersichtlichen Zusammenfassung. Mehr
Einen Überblick über sämtliche Änderungen
in der LB-Hochbau im Detail finden Sie hier.
Profitieren Sie von unserem
kostengünstigen Inhouse-Seminar am 27.01.2010. Am Vormittag werden
Ihnen komprimiert und übersichtlich die Änderungen in der LB-HB 18 durch Frau
Dipl. Ing. Michaela Yasar vorgetragen. Am Nachmittag findet eine ABK-Umsteigerschulung
statt, wo Sie die Vorzüge und Möglichkeiten der LV-Erstellung nach ÖNORM
A2063 an einem Praxisbeispiel aus dem Bereich Baumeisterarbeiten
kennenlernen.
Besuchen Sie ein Halbtagesseminar um 99€
(statt 199€) oder informieren Sie sich den ganzen Tag um 149€ (Preise exkl. USt)
ð Zur Anmeldung Vormittagsveranstaltung (Inhouse Seminar)
ð Zur Anmeldung Nachmittagsveranstaltung (Umsteigerschulung
A 2063)
ð Zur Anmeldung für die Ganztagesveranstaltung
(Kombinationspaket)
ABK7
unterstützt Sie bei der Umstellung auf die neue LB-Version
Die neue ABK7-Version ist mit Routinen für
die Übernahme von Texten von ÖNORM B2062/63 nach A2063 ausgestattet. Bitte
informieren Sie sich in Ihrem ABK Kundenzentrum. Unser geschultes
Mitarbeiterteam ist Ihnen auch bei der Umstellung Ihres Bürostandards auf die
neue LB gerne behilflich.
Neue Ergänzungen zu den
Leistungsbeschreibungen Hochbau und Haustechnik
Die EDS-Ergänzungs-LB sowie die Ausschreibungstexte des
Österreichischen Industriestandards wird es in Kürze als Ergänzungen zu den
Leistungsbeschreibungen Hochbau und Haustechnik im Format der ÖNORM A 2063
geben. ABK-Anwender erhalten diese Ausschreibungstexte bereits als fertiges
Datenpaket auf den ABK-CD’s „LB-HB18“ und/oder „LB-HT08“. Bitte beachten Sie,
dass für die Anwendung der neuen ÖNORM A 2063 eine ABK-Version V7.4b oder
höher nötig ist
Ein Ausblick auf die Jahresrelease
2010/ Teil 3
Die Jahresrelease wird viele Neuerungen enthalten. Neue
Funktionen und Anpassungen sind durch die neue ÖNORM A 2063 erforderlich,
zusätzlich wurden aber auch zahlreiche unterstützende Erweiterungen und Tools
in vielen anderen Bereichen implementiert. Der Umfang der neuen
Funktionalitäten ist groß - die neuen Möglichkeiten dermaßen vielfältig, dass
deren Beschreibung in mehreren Teilen erfolgt. Im aktuellen Bericht erhalten
Sie Informationen über Neuerungen im Bereich
Dokumentenmanagement betreffend E-Mails mit Formatierungen. Weiter
Vorschau auf die BVergG Novelle 2009
„Nichts
ist so stetig wie der Wandel“ – dieses Sprichwort scheint wie auf das
Vergaberecht zugeschnitten zu sein, ist doch kaum eine andere Rechtsmaterie
öfter Änderungen unterworfen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die
EU-Kommission laufend Änderungen vornimmt und der Europäische Gerichtshof
seine Judikatur ständig weiterentwickelt. Am 30. November diesen Jahres
beschäftigte sich der Verfassungsausschuss des Nationalrats mit einer
weiteren Novelle zum Bundesvergabegesetz 2006, die am 20.Dezember in Kraft
treten soll. Hier geht’s zu den wichtigsten
Änderungen im Überblick.
ABK Termine
aktuell
Dienstag, 19. Jänner 2010 / 09.00 –
16.00 Uhr
ABK Inhouseseminar zum Schwerpunkt
LB-HT 08 und Umsteigerschulung A 2063 im ABK Zentrum WIEN (Hasnerstrasse 118,
1160 Wien)
Profitieren Sie von unserem
kostengünstigen Inhouse-Seminar am 19.01.2010. Am Vormittag werden
Ihnen komprimiert und übersichtlich die Änderungen in der LB-HT 08 durch
Herrn TechnR Ing. Franz L. Gruber und Frau Dipl. Ing. Michaela Yasar vorgetragen.
Hauptaugenmerk und Schwerpunkt wird dabei auf den Bereich der Elektrotechnik
gelegt. Am Nachmittag findet eine ABK-Umsteigerschulung statt, wo Sie die
Vorzüge und Möglichkeiten der LV-Erstellung nach ÖNORM A2063 an einem
Praxisbeispiel aus dem Bereich der Elektrotechnik kennenlernen.
Besuchen Sie ein Halbtagesseminar um 99€
(statt 199€) oder informieren Sie sich den ganzen Tag um 149€ (Preise exkl. USt)
ð Zur Anmeldung Vormittagsveranstaltung (Inhouse Seminar)
ð Zur Anmeldung Nachmittagsveranstaltung (Umsteigerschulung
A 2063)
ð Zur Anmeldung für die Ganztagesveranstaltung
(Kombinationspaket)
Mittwoch, 27. Jänner 2010 / 09.00 –
16.00 Uhr
ABK Inhouseseminar zum Schwerpunkt
LB-HB 18 und Umsteigerschulung A 2063 im ABK Zentrum WIEN (Hasnerstrasse 118,
1160 Wien)
Profitieren Sie von unserem
kostengünstigen Inhouse-Seminar am 27.01.2010. Am Vormittag werden
Ihnen komprimiert und übersichtlich die Änderungen in der LB-HB 18 durch Frau
Dipl. Ing. Michaela Yasar vorgetragen. Am Nachmittag findet eine ABK-Umsteigerschulung
statt, wo Sie die Vorzüge und Möglichkeiten der LV-Erstellung nach ÖNORM
A2063 an einem Praxisbeispiel aus dem Bereich Baumeisterarbeiten
kennenlernen.
Besuchen Sie ein Halbtagesseminar um 99€
(statt 199€) oder informieren Sie sich den ganzen Tag um 149€ (Preise exkl. USt)
ð Zur Anmeldung Vormittagsveranstaltung (Inhouse Seminar)
ð Zur Anmeldung Nachmittagsveranstaltung (Umsteigerschulung
A 2063)
ð Zur Anmeldung für die Ganztagesveranstaltung
(Kombinationspaket)
Donnerstag, 21. Jänner 2010 / 14.00 –
17.15 Uhr
Seminarveranstaltung „Neue
Bestimmungen der Bauausschreibung“ an der Arch+Ing Akademie LINZ
Ausschreiben mit der neuen
LB-HB 18 unter besonderer Berücksichtigung der neuen ÖNORM A 2063. Praxisbezogenes Wissen über die Grundlagen der
Bauausschreibung – Expertentipps zur Vermeidung von Fehlern bei der
Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Diese Veranstaltung findet im Rahmen einer
Kooperation zwischen der Arch+Ing Akademie und der ib-data GmbH/ ABK statt.
Details zur Veranstaltung
Donnerstag, 28.
Jänner 2010 / 13.30 – 16.45 Uhr
Seminarveranstaltung „Neue
Bestimmungen der Bauausschreibung“ an der Arch+Ing Akademie INNSBRUCK
Ausschreiben mit der neuen
LB-HB 18 unter besonderer Berücksichtigung der neuen ÖNORM A 2063. Praxisbezogenes Wissen über die Grundlagen
der Bauausschreibung – Expertentipps zur Vermeidung von Fehlern bei der
Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
Diese Veranstaltung findet im Rahmen einer
Kooperation zwischen der Arch+Ing Akademie und der ib-data GmbH/ ABK statt.
Details zur Veranstaltung
Interessante Beiträge zum Vergabe- und
Vertragsrecht
BVA Urteil
hinsichtlich Bindung an Ausschreibungsunterlagen
Ein
namhafter öffentlicher Auftraggeber hat Bauleistungen in einem offenen
Verfahren im Oberschwellenbereich ausgeschrieben. Der Antrag auf
Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung ist abgewiesen und der Antrag
auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung ist mangels
Antragslegitimation zurückgewiesen worden. §106 Abs 1 BVergG normiert für das
offene und nicht offene Verfahren ein striktes Gebot der Bindung der Bieter
an die Ausschreibungsunterlagen und macht deutlich, dass sich ein Bieter bei
der Erstellung seines Angebotes auch im Hinblick auf die Form an die Vorgaben
der Ausschreibung zu halten hat („der vorgeschriebene Text […] darf weder
geändert noch ergänzt werden“). Im vorliegenden Fall hat sich der
Antragsteller nicht allein mit Anmerkungen und Ergänzungen des
Positionstextes begnügt, sondern im Text zusätzlich noch Streichungen
vorgenommen. Damit hat der Antragsteller den vorgeschriebenen Text der
Ausschreibungsunterlagen entgegen der Regelung des §106 Abs 1 BVergG sowohl
geändert als auch ergänzt und somit den Verstoßtatbestand des §106 Abs 1
BVergG in seinem Vollumfang verwirklicht. Mehr
Erstangebote
im Verhandlungsverfahren
Im
gegenständlichen Urteil wurde die Ausschreibung von Leistungen der Planung und
Errichtung der Haustechnik für ein Bürogebäude im Wege eines
Verhandlungsverfahrens nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
(=Bekanntmachung) angefochten. In den Ausschreibungsunterlagen war unter
anderen festgelegt worden, dass die Bieter ein vollständiges und
verbindliches Erstangebot zu legen haben. Das Angebot des Antragstellers ist
ausgeschieden worden, da es nicht sämtliche erforderliche Leistungen umfasst
hat. Den Antrag auf Nichtigerklärung hat das BVA abgewiesen. Dabei hat sich
die Behörde intensiv mit dem Thema, inwiefern in einem Verhandlungsverfahren
die Erstangebote der Ausschreibung zu entsprechen haben, auseinandergesetzt.
Der europarechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter, der für den
Sektorenbereich in §187 Abs 1 BVergG in Österreich umgesetzt wurde, gebietet
daher, dass sich die Bieter – auch im Verhandlungsverfahren – bei der
Erstellung ihrer Angebote an die Ausschreibungsunterlagen halten.
Abweichungen sind daher nur dort möglich, wo der Auftraggeber diese
ausdrücklich zulässt. Die Ausnahme von der strikten Bindung an die
Festlegungen der Ausschreibung soll dem Auftraggeber einen Spielraum zur
Verhandlungsführung lassen, wobei es seine Aufgabe ist, den
Verhandlungsgegenstand festzulegen. Holt der Auftraggeber verbindliche Angebote
ein, dürfen diese nicht widersprechend, fehlerhaft oder unvollständig sein,
widrigenfalls sie gemäß § 269 Abs 1 Z 5 BVergG auszuscheiden sind. Es steht
zwar dem Auftraggeber offen, während des Verhandlungsverfahrens die
Bedingungen der Ausschreibung im zulässigen Rahmen zu ändern und auf diese
Art Verhandlungsvorschläge der Bieter in das Vergabeverfahren einfließen zu
lassen, er muss jedoch vor Durchführung eines Shortlistings oder bei der
Aufforderung zur Abgabe der „last and final offers“ von allen Bietern
Angebote auf Grundlage und unter Bindung an dieselben
Ausschreibungsunterlagen verlangen, um bei Anwendung der Zuschlagskriterien
vergleichbare Angebote zur Verfügung zu haben. BVA 10.07.2009, GZ:
N/0058-BVA/10/2009-25
ABK Inside –ABK
Adventaktion
Schenken Sie sich weihnachtliche
Vorfreude mit den Überraschungen aus unseren Online-Adventkalender. Klick für
Klick zur wöchentlichen Adventaktion! Hinter jedem Fenster finden sich
Aktionen mit attraktiven Angeboten
für alle
ABK-Anwender: Ob ABK7-Bausteine, Baudaten oder Dienstleistungen - in der Zeit
bis zum Weihnachtsfest
lohnt sich der
Blick hinter die Fenster des Kalenders. Lassen Sie sich überraschen.
Für nähere Details
zur ABK-Advent-Aktion steht Ihnen Ihr lokales ABK Kundenzentrum jederzeit
gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen
für die verbleibenden Tage bis zum Weihnachtsfest eine besinnliche Zeit!
Ihr ABK-Team
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© ib-data GmbH, Hasnerstraße 118, A-1160 Wien, Tel.: 01/492 55 70-0, Fax:
01/492 55 70-22
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