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Fragen und Antworten (FAQ)
 

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Sie vielleicht schon immer interessiert haben. Wählen Sie bitte ein Thema aus! Sollten Sie auf Ihre Frage keine Antwort gefunden haben, können Sie diese auch gern direkt an uns richten. Soweit auf den Seiten Ratschläge gegeben oder Empfehlungen gemacht werden, handelt es sich um unverbindliche Auskünfte, aus denen kein Rechtsanspruch hergeleitet werden kann.

Thema:

Bereich:

Allgemeines zu ABK7 | VA-Verwaltung ABK
Kann ich den ABK7-Bausteine öfters als einmal aufrufen?
Ja, ABK7-Bausteine kann ohne Probleme öfters als einmal aufrufen. In ABK2.6 kann man den Baustein VA zwar öfters als einmal aufrufen, sollte dies aber aufgrund der Datenintegrität der VA-Projektliste wenn möglich vermeiden.

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Allgemeines zu ABK7 | LV-Leistungsverzeichnis erstellen
Wie kann ich ein bestehendes LV durch Daten auf einem ÖNORM-Datenträger erweitern?
Im Baustein ABK7-LV erstellen können Sie beim Import eines Datenträgers zwischen folgenden Optionen wählen: Datenträger in bestehendes LV einlesen (wenn noch keinen Positionen vorhanden) oder Datenträger in Refernz-LV einlesen. Bei letzteren Möglichkeit übernehmen Sie anschließend die Positionen aus dem Referenzleistungsverzeichnis in Ihr aktuelles LV..

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Allgemeines zu ABK7 | LV-Leistungsverzeichnis erstellen
Wie kann ich den ABK-Baustein LV für Kostenschätzungen verwenden?
Ab Version 2.5 kann man pro Leistungsbeschreibung eine Preisdatei zuordnen und die Preisanteile, sowie EH-Preis, Positionspreis und Gruppensummen direkt im LV anzeigen lassen. Es können auch Preise von Referenzprojekten importiert werden.

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Allgemeines zu ABK7 | VA-Verwaltung ABK
Ich habe das Betriebssystem Windows98. Was muss bei der Installation von ABK7 beachten?
Unter diesen Systemvoraussetzungen können nicht mehr als 2 ABK7 gleichzeitig geöffnet werden. Also ABK-VA und ABK-LV- kein Problem. Für die Bearbeitung eines weiteren Projektes mit ABK-PR bitte ABK-LV wieder schließen. Installation des SP7 der Jet-Engine 4.0...sonst kann der Datenbankassistent beim Anlegen der Accessdatenbank folgenden Fehler bringen: „Provider nicht gefunden..."

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Installation ABK7 | VA-Verwaltung ABK
Beim Import von Projekten aus ABK2.6 erscheint die Meldung:“Der Datenprovider oder ein anderer Dienst gab den Status E_FAIL zurück"
Diese Meldung kommt immer, wenn die VAPROJ.DBT (Memo/Blob-Datei) defekt ist. Lösung: 1.VAPROJ.DBF/DBT bei Ihrem ABK-Vertriebspartner reparieren lassen. 2. Index erneuern in VAW.EXE

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Allgemeines zu ABK7 |
PDF-Ausgabe am Drucker wird aus unerklärbaren Gründen abgebrochen oder es erscheint die Meldung: „Listenindex überschreitet das Maximum Fehler 2“
Lösung: den unteren Rand in den Druckoptionen auf min. „2,0“ einstellen. Trat bisher nur selten auf und nur mit ganz bestimmten Druckern (HP-Office-Jet) und nur bei bestimmten Positionen (mit sehr langem Text wie z.B. Z-Pos. von Viessmann)...

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Allgemeines zu ABK7 | [Alle]
Systemvoraussetzungen für ABK7
Für eine ABK 7 –Installation werden folgende Anforderungen an den PC gestellt: Systemvoraus-setzungen:Minimal Empfohlen Betriebssystem Windows 98, ME, NT4.0, 2000, XP, XP Prozessor 500 MHz - 1 GHz, Arbeitsspeicher 256 MB (max. 2 ABK-Anwendungen gleichzeitig), 512 MB Grafikkarte 1024x768, 256 Farben 1024x768, "high color" bzw. "mittlere Farbqual." Datenbanken ABK verwendet den Microsoft Datenbanktreiber MS-ADO um auf Datenbanken wie MS-Access und MS-SQL-Server zuzugreifen

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Tipps und Tricks in der Anwendung der LB | LV Leistungsverzeichnis erstellen
Ist es sinnvoll bei den Vertragsbedingungen Baustellengemeinkosten zu limitieren?
Die Baustellengemeinkosten werden zunehmend teurer. Bei öffentlichen Ausschreibungen sind die Baustellengemeinkosten mit ca. 25 % des Gesamtpreises keine Seltenheit mehr. Trotz Übergabe der K7-Blätter konnte die Kreativität der Bieter nicht vermindert werden.Einmalige oder zeitgebundene Kosten sind gemäß ÖNORM getrennt von mengenabhängigen Kosten in getrennten Positionen zu erfassen. Bei einer Limitierung solcher Baustellengemeinkosten müssten die Bieter die Mehrkosten auf die Einheitspreise der übrigen (mengenabhängigen) Positionen umlegen. Das verschleiert die Kostenwahrheit und widerspricht den ÖNORMEN. Erfolgt der Zuschlag an das billigste Angebot, ist es nicht ganz so wichtig wie hoch der Anteil der Gemeinkosten ist, es sind ja dann die Leistungspositionen vergleichsweise billiger – sonst ergäbe das ja in Summe nicht das billigste Angebot ...Die Praxis vieler Bieter, Baustellengemeinkosten und Kosten für Arbeiten, die in einer frühen Bauphase entstehen, möglichst hoch anzusetzen (und den Rest dafür billiger zu kalkulieren) entspricht dem Gedanken der „Liquiden Baustelle“. Das heißt, durch Überzahlungen zu Beginn der Bauleistungen hat der Auftragnehmer schon nach der ersten Teilrechnung einen finanziellen Überschuss und erspart sich Finanzierungskosten für den Materialeinkauf und Personalkosten. Wenn er durch solche Liquiditätsüberlegungen Kosten einspart, und deshalb das Gesamtangebot billiger ist, hat letztlich auch der Auftraggeber etwas davon! Erfolgt der Zuschlag an das billigste Angebot, ist es nicht ganz so wichtig wie hoch der Anteil der Gemeinkosten ist, es sind ja dann die Leistungspositionen vergleichsweise billiger – sonst ergäbe das ja in Summe nicht das billigste Angebot ... Die Praxis vieler Bieter, Baustellengemeinkosten und Kosten für Arbeiten, die in einer frühen Bauphase entstehen, möglichst hoch anzusetzen (und den Rest dafür billiger zu kalkulieren) entspricht dem Gedanken der „Liquiden Baustelle“. Das heißt, durch Überzahlungen zu Beginn der Bauleistungen hat der Auftragnehmer schon nach der ersten Teilrechnung einen finanziellen Überschuss und erspart sich Finanzierungskosten für den Materialeinkauf und

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Tipps und Tricks in der Anwendung der LB | LV Leistungsverzeichnis erstellen
Frage Produktneutralität: Ein öffentlciher Auftraggeber möchte eine bestimmte Schließanlage, damit alle Gebäude des AG in einem Schließsystem zusammengefasst werden können. Darf man ein bestimmtes Produkt ausschreiben?
§ 75, Absatz (8), des BVergG 2002 lautet: „Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist …“ (und dann folgt die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung). Das Argument, dass alle Seniorenwohnheime eines Betreibers in einen Generalschließplan einbezogen werden sollen, ist immerhin ein starkes Argument, ob dieses bei einem etwaigen Nachprüfungsverfahren stark genug ist kann niemand vorhersagen. Ich würde es aber versuchen, wenn der Hersteller nicht Bieter ist und daher der Wettbewerb der Bieter, der gemäß § 74 höheren Schutz genießt als die „Produktneutralität“, gewährleistet ist. Würde der Hersteller selber als Bieter auftreten, wäre die zwingende Produktvorgabe ein Verstoß gegen § 74 und sicher unzulässig.

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Tipps und Tricks in der Anwendung der LB | LB Leistungsbeschreibung warten
Frage Schallschutz:Bei der LB-H werden die Schallschutzangaben im bewerteten Schalldämm-Maß Rw angegeben. Bewertetes Schalldämm-Maß Rw = Laborwert Bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R`w = Baustellenwert Die LB-H verweist in den Ausschreibungen auf den Laborwert = Rw, die Bauordnungen verlangen jedoch den Nachweis im Baustellenwert = R`w. Dies führt bei Ausschreibern, Planern, Bauherrn und ausführenden Firmen zu Verwirrungen.
Antwort der Firma KNAUF: R´w bezieht sich auf Außenbauteile. Für den Schallschutz zwischen Räumen in Gebäuden ist Dntw - bewertete Standard-Schallpegeldifferenz maßgebend. Dntw wird vom Planer (Akustiker) mittels Labor-Messwerten (Rw) rechnerisch ermittelt und/oder nachträglich an der Baustelle gemessen (als Nachweis oder Kontrolle). Die Angabe des bewerteten Schalldämmmaßes Rw gibt dem Planer die Möglichkeit, die für den angestrebten Schallschutz geeigneten Bauteile auszuwählen. Rw (Labor !) ist eine unter standardisierten Bedingungen (Normprüfung) ermittelte Kenngröße eines Bauteiles und sagt nichts über die Schalldämmung von Raum zu Raum aus. Erst die Kombination von Bauteilen (Decken, flankierende Wände, Trennwand, Einbauteile etc. ) ergibt eine Schalldämmung zwischen Räumen. Der Auftragnehmer kann ja nur für die Eigenschaften seiner Wand Gewährleistung übernehmen (Nachweis: Prüfzeugnis), niemals für den Schallschutz zwischen Räumen. Das ist Sache des Planers. Knauf gibt neben den Messwerten aus genormten Prüfstandmessungen auch Empfehlungen für die Planung an. Damit ist sichergestellt, dass der Planer immer "auf der sicheren Seite" liegt. Siehe auch Knauf Musterleistungsverzeichnis, Vorbemerkungen zu ULG 1K - Wandsysteme Schallschutz und Kommentar. Antwort der Forma Rigips:1. Änderungen in der LB-H LG 39 eine Änderung / Anpassung der bewerteten Schalldämm-Maße Rw von Ständerwänden in der LB-H LG 39 an die neuen Werte in den ÖNORMEN B 3358-6 und B 8115-4 ist auch aus unserer Sicht durchaus sinnvoll bzw. sogar notwendig. Es sollten dann in der LB-H alle jene Wände mit Schallschutzangaben angegeben werden, die auch in den beiden Normen entsprechende Schallschutzwerte haben. 2. bewertetes Schalldämm-Maß Rw Das bew. Schalldämm-Maß Rw ist ein Labormaß und beschreibt somit ganz klar die schalltechnische Qualität eines Bauteiles allein (z.B. GK-Ständerwand, Ziegelwand, Betondecke, Tür, Fenster, ...) ohne weiteren Einfluss durch flankierende Bauteile oder andere bauliche Einflüsse. Dieses Labormaß dient nun dem Bauphysiker als Ausgangswert für die Berechnung des Schallschutzes zwischen 2 Räumen, ausgedrückt durch die Standard-Schallpegeldifferenz Dn,T,w. Bei Nachmessungen im fertigen Gebäude wird ebenfalls die Standard-Schallpegeldifferenz D,n,T,w ermittelt, da sie ganz einfach die Schalldämmung zwischen 2 Räumen/Wohnungen/Büros wiedergibt. Die Standard-Schallpegeldifferenz ist der geforderte Schallschutz-Wert gem. Bauordnung bzw. ÖNORM B 8115-2, und berücksichtigt somit natürlich die Schallübertragung auch über andere Bauteile (= Flanken). Somit können in Katalogen oder Standardisierten Ausschreibungstexten NIEMALS Dn,T,w-Werte angegeben werden, da sie eine Funktion des gesamten Gebäudes und keine Beschreibung der akustischen Qualität eines Trennbauteiles sind. 3. bewertetes Bau-Schalldämm-Maß R´w, bewertetes resultierendes Bau-Schalldämm-Maß R´res,w mit dem bew. Bau-Schalldämm-Maß R´w sind gemäß OÖ-Bauordnung die Mindestanforderungen an den Schallschutz von Außenbauteilen beschrieben. Mit dem Schallschutz im Gebäudeinneren hat das R´w nichts zu tun. Im Prinzip gilt aber für Außenbauteile das gleiche wie vorhin für die Innenbauteile, Kataloge können auch für Außenbauteile nur Rw - Werte enthalten.

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Allgemeines | LV Leistungsverzeichnis erstellen
Wie kann ich Daten aus ABK für Windows in ABK7 übernehmen?
Mit der Funktion "Menü Extras/Import aus ABK 2.6" werden Daten übernommen. Man kann Daten aus einer ABK2.6 Installation genauso übernehmen wie Daten aus ABK-Sicherungen.

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Allgemeines zu ABK7 | LV Leistungsverzeichnis erstellen
Wie verfahre ich mit Alternativangeboten?
Im Baustein ABK7-PR Angebotsprüfung, Preisspiegel, Vergabe können im Ordner Alternativangebote Alternativen zum Normalangebot erfasst werden.

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Allgemeines zu ABK7 | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Was kann ich mit nicht normgerechten ÖNORM B2063 Datenträgern tun, die ABK nicht einlesen kann?
ABK7 versucht die meisten Datenträgerfehler während des Einlesevorgangs entsprechend der ÖNORM zu interpretieren und bei nicht schwerwiegender Fehler einzulesen. Zur Prüfung der Datenträger steht das neutrale Prüfprogramm NDTok? für ÖNORM- Datenträger B2062 und B2063 Ausgabe 1996 zur Verfügung. Dieses Prüfprogramm wurde von Herrn Bmst. Johann Haiden entwickelt und und kann auf http://www.haiden.at/ndtok_info.shtml bestellt werden.

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Tipps und Tricks in der Anwendung der LB | LV Leistungsverzeichnis erstellen
Frage Sonderzeichen "&" im Stichwort, ist meine LB nicht korrekt?:
Das Zeichen "&" im Stichwort der angegebenen Positionen ist kein Fehler, sondern das korrekte Zeichen gemäß ÖNORM B 2062 für eine sogenannte "Stichwortlücke". Der Datenträger kann überdies mit einem externen Prüfprogramm, das beim Österreichischen Normungsinstitut angeboten wird, geprüft werden.

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Tipps und Tricks in der Anwendung der LB | LV Leistungsverzeichnis erstellen
Frage Baustellengemeinkosten bei Professionisten:Wie sollten die Baustellengemeinkosten der Ausbaugewerke wie z.B. Fliesenlegerarbeiten, Malerarbeiten udgl. sinnvoller Weise ausgeschrieben werden, ohne die Einheitspreise zu verteuern bzw. dem Bieter Tür und Tor für Spekulationen zu öffnen?
Bei allen Gewerken sollten die Fixkosten der Baustelle und die zeitabhängigen Kosten von den mengenabhängigen Kosten getrennt werden (ON A2050, BVergG 2002). Damit Sie nicht etwaigen Spekulationen über Baustellenpauschalen ohne Gegenleistung aufsitzen, sollten Sie alle Leistungen der LG 01 als wesentliche Positionen definieren und die Vorlage von K-Blättern im Zuge der Preisangemessenheitsprüfung / vertieften Angebotsprüfung verlangen. Eine Aufgliederung in Einzelpositionen ist nicht erforderlich.

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Tipps und Tricks in der Anwendung der LB | LV Leistungsverzeichnis erstellen
Darf eine Aufzahlung auf eine m2 Position in m1 abgerechnet werden?
Ja, es spricht nichts dagegen.

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Tipps und Tricks in der Anwendung der LB | LV Leistungsverzeichnis erstellen
Frage Arbeitsgerüste: Sind Gerüste in den Einheitspreis einzurechnen oder extra auszuschreiben?
Gerüste als Nebenleistungen / eigene Position: Gemäß den ständigen Vertragsbestimmungen der LB-HB (seit der Version 10) gelten grundsätzlich sämtliche ÖNORMEN, auch wenn in den Positionen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Daraus folgt, dass zur Frage, welche Leistungen Nebenleistungen sind (und daher im Preis der Hauptleistung einkalkuliert sind) und welche als eigene Hauptleistung in eigenen Positionen erfasst werden müssen, im Zweifel grundsätzlich die jeweiligen Normen gelten. Nebenleistungen ohne Position sind gemäß LB-HB-Standard aber ausdrücklich alle Kleingerüste. Die LB-HB versteht darunter alle Gerüste, die gemäß den unterschiedlichen Normen z.B. beim Fliesenleger bis 2,1 m dienen, beim Beschichter bis 4m und sonst bis 3,2m (lt. Normen Nebeleistungen), ohne Unterschied der Art (z.B. konventionelles Standgerüst oder fahrbare Hebebühnen etc.). Schutzgerüste ohne Position sind immer Nebenleistungen, wenn solche ausschließlich den eigenen Arbeitern dienen, also nicht den Passanten (Behördenauflage) oder Arbeitern anderer Firmen. Das sind z.B. Geländer im Rohbau, Abdeckungen von Öffnungen etc. (Wenn die nächste Firma kommt, würden diese Gerüste entfernt sein). Schutzgerüste, die der Bauherr extra zahlt (nur für diese stehen eigene Positionen in der LG 01 zur Verfügung), sind nur solche, die eben Passanten und Arbeitern anderer Firmen etc. auch dienen. Nur solche Schutzgerüste sind daher auch zwingender Inhalt des SiGe-Planes. Arbeitsgerüste (für welche eigene Positionen vorgesehen sind) sind alle anderen Gerüste (insbesondere Fassadengerüste). Das Baukoordinationsgesetz hat diese Logik nicht beachtet, das heißt, es unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenleistung. Für den Herausgeber der LB-HB war es aber wichtig, dass die normgemäßen Nebenleistungen nicht über die Hintertür zur Hauptleistung mit eigenen Positionen werden, weil nicht zu erwarten ist, dass dann die Kalkulation die entfallende Nebenleistung abzieht. Höhenerschwernisse: Als Regel kann gelten, dass Aufzahlungen für Erschwernisse bei Höhen immer auch etwaige Mehrkosten der ansonsten nicht extra vergüteten Nebenleistungen enthalten. Die Erschwernisse wegen Überschreitung der Höhe sind immer nach oben "gedeckelt" (wenn nicht, wäre das ein Mangel in der Textierung, der bereinigt gehört) - sodass das Kalkulationsrisiko in Grenzen bleibt. Für die unterschiedlichen Formulierungen (einmal Gerüste bei den Aufzahlungen für Höhenerschwernisse ausdrücklcich erwähnt / ein anderes Mal nicht) mögen Sie die unterschiedlichen Zeitpunkte gelten lassen, zu denen aus budgetären Mitteln die einzelnen Leistungsgruppen überarbeitet werden können.

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Tipps und Tricks in der Anwendung der LB | LV Leistungsverzeichnis erstellen
Frage zur LB-HB 12 Pos. 07.0214N:
Schalung Betonpfeiler rechteckig H3,2m .... sind nicht allseitig geschalte Säulen nicht extra auszuschreiben / abzurechnen? Putzträger in Schalung einlegen (im Standard nicht mehr vorhanden) keíne Pos Az. Sichtbeton auf Schalung mehr in HB-12 - als Z auszuschreiben oder keine abgeltbare Leistung mehr? Die LB-HB unterscheidet zwischen rechteckigen Stützen, das sind „Pfeiler“, und „Säulen“, diese sind (ganz oder teilweise) rund (im Querschnitt). Bei den rechteckigen „Pfeilern“ wird in den Betonpositionen nach der Größe der Querschnittsfläche unterteilt, weil besonders schlanke Pfeiler mit hohem Stahlanteil ein kleineres Größtkorn und höhere Plastizität des Betons erfordern, und das ist teurer. Bei der Schalung wird dieser Unterschied nicht gemacht. Der Bieter kann aber aus den nach Querschnittsgrößen gegliederten Betonpositionen der Pfeiler auf die Schlankheit der Pfeiler schließen. Auch wenn mehrere Pfeiler und verschiedene Pfeilerformate in einer gemeinsamen Mengensumme bei der Schalung zusammengefasst werden, lässt sich der durchschnittliche Schalungsaufwand abschätzen. Jedenfalls ist eine Differenzierung nach „Stück“ Pfeiler nicht vorgesehen. Es bleibt dem Ausschreiber aber unbenommen, auf eine Planbeilage zu verweisen, aus der die Anzahl und Formate der Stützen ersichtlich sind, oder in einer zusammenfassenden Beschreibung der zu erbringenden Leistung (z.B. mit freien Formulierungen in der ULG 00.13) diese Angaben festzuhalten. Alle Leistungen, die in der LB-HB nicht enthalten sind, müssen frei formuliert werden. Das Einlegen von Putzträgern in die Schalung ist keine häufige Standardleistung mehr, weil Bauteile aus Beton üblicherweise nicht (mehr) verputzt werden, sie werden entweder beschichtet, oder verkleidet; an Fassaden werden Wärmedämmverbundsysteme oder vorgehängte hinterlüftete wärmegedämmte Fassaden ausgeführt. Deckenroste in Ziegelwänden, die direkt verputzt werden, müssen eine außen liegende Wärmedämmung erhalten, deren Dicke auf den U-Wert der Wand abzustimmen und zu berechnen ist (bei ungleichem Dämmverhalten zwischen Wand und Rost zeichnen sich in der Fassade Verfärbungen bei den Rosten ab). Daher ist das Einlegen von Wärmedämmungen in die Rostschalung unter Angabe des Dämmstoffes und der Dicke frei zu formulieren, das gleiche gilt für Putzträger. Glatter Sichtbeton ist keine Mehrleistung mehr, weil nach dem Stand der Technik alle sichtbar bleibenden Betonflächen eben, glatt und frei von Nestern und Graten sein müssen – Beton wird eben meist nicht verputzt – die Schalung erfolgt nicht mehr mit Fichtenbrettern sondern mit großformatigen, passgenauen Schaltafeln. Eine strukturierte Betonoberfläche (z.B. Noppen, Rillen, Bretterstruktur, andere Muster) entsteht nur durch das zusätzliche Einlegen von strukturierten Matten in die Großtafelschalung oder die veraltete und teurere Schalung mit gehobelten oder vorbehandelten Brettern einer bestimmten Breite und Länge (oft wird auch die Anordnung der Stossfugen geplant). Eine solche zusätzliche Leistung muss unter Angabe der zu erzielenden Oberfläche und der zu verwendenden Strukturmatten oder des besonderen Schalungsmaterials frei formuliert werden. Die Arbeitsgruppe hat Beton mit besonderer Oberflächenstruktur nicht mehr standardisiert, weil „Sichtbeton“ im gewöhnlichen Hochbau heute nicht mehr sehr gebräuchlich ist (bauphysikalische Probleme!)

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Rechtliche Belange | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Ab welcher Grenze ist bei Überschreiten der Kostenschätzung ein Widerruf des Vergabeverfahrens gerechtfertigt?
Ein sachlicher Grund für einen Widerruf des Vergabeverfahrens liegt jedenfalls dann vor, wenn die Angebote die nachvollziehbare Kostenschätzung des Auftraggebers um mehr als 50% übersteigen. (UVS Vbg 10.08.2007 317 -006/07)

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Rechtliche Belange | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Wonach richtet sich die Angemessenheit der Höhe des geschätzten Auftragswertes?
Die Angemessenheit der Höhe des geschätzten Auftragswerts ist nicht zu den Angebotspreisen zu messen, sondern an den zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenschätzung vorliegenden, auf Kosten- Erfahrungswerten des Auftraggebers beruhenden Preisen, die sich an der Marktlage orientieren.(BVA 10.05.2007 N/0007-BVA/15/2007-67)

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Rechtliche Belange | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Wie ist der Begriff des "Sektorenauftraggebers" rechtlich abzugrenzen?
Sind sämtliche Anforderungen zur Erfüllung der Auftraggebereigenschaften kumulativ erfüllt, ist der öffentliche Auftraggeber dem persönlichen Geltungsbereich des Bundesvergabegesetzes unterworfen. Gemäß BVergG 2006 ist ein öffentlicher Auftraggeber oder ein öffentliches Unternehmen ein Sektorenauftraggeber, wenn er eine Sektorentätigkeit ausübt. Sektorenauftraggeber, die gleichzeitig öffentliche Auftraggeber sind, sind nur insoweit als Sektorenauftraggeber einzustufen, als der betreffende Auftrag zur Besorgung einer Sektorentätigkeit vergeben wird. Bei darüber hinausgehenden Beschaffungsvorhaben ist das BVergG zur Gänze anzuwenden. Daher unterliegt der öffentliche Auftraggeber je nach Aufgabe, die der konkrete Auftragsvergabe dient, dem Sektoren- oder dem klassischen Vergaberegime. (BVA 03.03.2008 N/0012-BVA/07/2008-33)

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Rechtliche Belange | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Welche Standards gelten bei der Vergabe nach dem Billigstbieterprinzip?
Hat die Auftraggeberin das Billigstbieterprinzip gewählt, so spielt eine über den gewählten Qualitätsstandard hinausgehende höhere oder geringere Überschreitung dieses festgelegten Mindeststandards für den Zuschlag keine Rolle mehr. Das Billigstbieterprinzip erfordert nicht die gleiche Qualität aller Produkte sondern nur den Mindeststandard. (BVA 26.05.2008 N/0048-BVA/13/2008-14)

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Rechtliche Belange | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Welche Rahmenbedingungen gelten für die Berechnung der Höhe des geschätzten Auftragswertes?
Primärer Maßstab für die Höhe des geschätzten Auftragswertes ist jener Wert, den ein umsichtiger und sachkundiger öffentlicher Auftraggeber nach sorgfältiger Prüfung des relevanten Marktsegments und im Einklang mit den Erfordernissen betriebswirtschaftlicher Finanzplanung bei der Anschaffung der vergabegegenständlichen Sache veranschlagen würde. Das BVA kam zu dem Schluss, dass die Schätzung des Auftragswertes einer auszuschreibenden Leistung ausnahmslos dem Auftraggeber obliegt. Für die Zuordnung zum Ober- oder Unterschwellenbereich kommt es daher allein auf den vom Auftraggeber vor Durchführung des Vergabeverfahrens sachkundig und umsichtig ermittelten Wert der ausgeschriebenen Leistung (ohne Umsatzsteuer) an, niemals jedoch auf die Annahme und Ermittlung dieses Wertes durch einen Bieter. (BVA 11.04.2008 N/0023-BVA/03/2008-26)

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Rechtliche Belange | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Sind Referenzen als Zuschlagskriterium in einer Ausschreibung zulässig?
Der EuGH hat mit seinem jüngsten Urteil im Juli diesen Jahres Referenzen als Zuschlagskriterium für die Auftragsvergabe als unzulässig erklärt. Referenzen eines Unternehmens bzw. seiner Mitarbeiter seien zwar zur Berücksichtigung als prinzipielles Eignungskriterium im Rahmen einer Auftragsvergabe geeignet, jedoch dürfen diese nicht den letztendlichen Ausschlag für die Vergabe des Auftrags darstellen. Ausschreibungen, die Referenzen als Zuschlagskriterium verwerten, können durch Einleitung eines Vergabekontrollverfahrens für nichtig erklärt werden. Dem Vorabentscheidungsurteil des EuGH vom 14.01.2008 (C-532/06) zufolge dürfen Referenzen – unabhängig davon, ob es sich um Unternehmensreferenzen oder Personalreferenzen von Schlüsselpersonal handelt, und auch unabhängig davon, ob der Ausschreibung geistig schöpferische Dienstleistungen oder sonstige Leistungen zugrunde liegen - keinesfalls als Zuschlagskriterium verwertet werden.

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Rechtliche Belange | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Wann müssen allfällig bei der Leistungserbingung einzusetzen beabsichtigte Subunternehmer benannt werden?
Häufig findet sich in Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich Subunternehmerleistungen eine Festlegung, dass die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer unter Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist und der Bieter all jene von ihm in Aussicht genommenen künftigen Subunternehmer in seinem Angebot zu benennen hat. In einem solchen Fall ist die Benennung der Subunternehmer im Angebot zwingend vorzunehmen, da das Angebot anderenfalls als ein mit einem unbehebbaren Mangel behaftetes, unvollständiges Angebot ausgeschieden werden muß. (Vgl.: BVA 25.03.2008, GZ N/0020-BVA/13/2008-042) Der VwGH entschied in einem ähnlich gelagerten Fall, dass die Nichtbenennung der im Wege von Subaufträgen an Dritte beabsichtigten Weitergabe von Teilen des Auftrags die Unvollständigkeit des Angebots bewirkte und somit zum Ausscheiden desselbigen führte. Im Hinblick auf die vom Auftraggeber den betreffenden Leistungsteil verpflichtend durchzuführende Eignungsprüfung des konkreten Subunternehmers muss zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung der Subunternehmer namentlich feststehen. (VwGH 29.05.2002, GZ: 2002/04/0023)

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Rechtliche Belange | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Ist eine einvernehmliche Modifizierung des Leistungsgegenstandes im Verhandlungsverfahren zulässig?
Veränderungen an Ausschreibungsbedingungen im Verhandlungsverfahren dürfen sich nicht auf den ursprünglichen Bewerber- bzw. Bieterkreises auswirken. Nach der Rechtsprechung des BVA begründet eine nachträgliche Änderung der Angebotsbedingungen im Verhandlungsverfahren solange keine Rechtswidrigkeit als der Kern der Leistung mit dem in den ursprünglichen Verhandlungsunterlagen enthaltenen Leistungsgegenstand identisch ist. Angebotsänderungen sind nur insoweit als zulässig anzusehen, als dadurch der Hauptgegenstand des Angebots nicht derart verändert wird, dass wesentlich andere Angebote oder ein stark veränderter Bewerber- oder Bieterkreis zu erwarten gewesen wäre. Eine Grenze des zulässigerweise verhandelbaren Auftragsgegenstands liegt jedenfalls in der Darstellung in der öffentlichen Bekanntmachung. Wenn der tatsächlich verhandelte Leistungsgegenstand einen veränderten Bieterkreis erwarten ließe, wäre ein maßgeblicher Zweck der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr erfüllt. Der Auftrag darf seinen grundsätzlichen Charakter nicht verlieren. Gemäß §254 Abs 1 BVergG darf der Sektorenauftraggeber mit dem Bieter oder den Bietern über den gesamten Leistungsinhalt verhandeln, um das für ihn beste Angebot gemäß den bekannt gemachten Zuschlagskriterien zu ermitteln. Die Grenze des Verhandlungsspielraumes ist jedoch jedenfalls der Leistungsinhalt des Vergabeverfahrens – somit der Auftragsgegenstand. Bundesvergabeamt (BVA 03.06.2008, GZ N/0049-BVA/12/2008-23)

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Rechtliche Belange | PR Angebotsprüfung, Preisspiegel Vergabe
Welches Limit (Mindestumsatz) gilt für Referenzaufträge wenn in den Ausschreibungsunterlagen keine betragsmäßige Beschränkung der einzelnen Referenzsummen ersichtlich ist?
Die Überprüfungspflicht der ausschreibende Stelle umfasst gegebenenfalls selbst kleinste Referenzen, wenn die Auftraggeberin bei Erstellung der Ausschreibung bei der Festlegung der erforderlichen Referenzen keine betragsmäßige Beschränkungen der einzelnen Referenzsummen nach unten vorgesehen hat. (VKS Wien 13.03.2008, GZ 3/08)

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Rechtliche Belange | BA Bauabrechnung
Wie sehen die Rahmenbedingungen für Leistungsänderungen in der Ausschreibung aus?
Nach den Bestimmungen der ÖNORM B2110, 5.24.1 hinsichtlich des Leistungsänderungsrechtes des Auftraggebers, ist der Auftraggeber demnach berechtigt, Art und Umfang der vereinbarten Leistung oder die Umstände der Leistungserbringung zu ändern oder zusätzliche Leistungen zu verlangen, die im Vertrag nicht vorgesehen, aber zur Ausführung der Leistung notwendig sind, sofern solche Änderungen oder zusätzliche Leistungen dem Auftragnehmer zumutbar sind.

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ÖNORMEN | A 2063
Ab wann gibt es die ersten Daten nach der neuen Norm?
Voraussichtlich im September 2009 werden die ersten LB-Ausgaben nach neuer Norm erwartet. Die Standardisierte Leistungsbeschreibung für Hochbau Version 18 und die Standardisierte Leistungsbeschreibung für Haustechnik Version 8 werden sowohl nach ÖNORM B2062 und ÖNORM A2063 erscheinen. Diese neuen Leistungsbeschreibungen folgen bereits den Regeln der ÖNORM A2063, unterstützen aber noch nicht alle Neuerungen dieser Norm, da dieser Datenbestand auch den Regeln der alten ÖNORM B2062 folgen muss. So werden für das Stichwort z.B. nur 43 Zeichen genutzt, es gibt aber keine Lücken mehr im Grundtext. Grafiken sind in der LB noch nicht enthalten, auch wurde die Textformatierung noch nicht eingesetzt.

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ÖNORMEN | A 2063
Ab wann gibt es geeignete Programme?
Es standen schon frühzeitig einige Programmteile von ABK zur Verfügung, die die Umstellung und Bearbeitung der neuen Leistungsbeschreibungen erst möglich gemacht haben. Für den Anwender werden pünktlich mit Erscheinen der neuen Leistungsbeschreibungen auch Programmversionen für die Erstellung von Ausschreibungen und Angeboten nach neuer Norm zur Verfügung stehen. Für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse können dann alle Annehmlichkeiten der neuen Norm genutzt werden.

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ÖNORMEN | A 2063
Müssen Leistungsbeschreibungen an die neue Norm angepasst werden?
Die ÖNORM A2063 ersetzt die ÖNORMEN B2062, B2063 und B2114. Bei einer Überarbeitung der Leistungsbeschreibung und Veröffentlichung der nächsten Version muss die neue ÖNORM A2063 eingehalten werden.

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ÖNORMEN | A 2063
Warum wurden Änderungen und nicht nur Ergänzungen zur B2062/B2063/B2114 gemacht?
Neben den technischen Neuerungen hat sich in der Praxis nach mehr als 10 Jahren gezeigt, dass einige Bestimmungen nicht mehr angewendet werden, oder immer wieder zu Fehlern und in der Folge zu Problemen in der Vertragsabwicklung führen.

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ÖNORMEN | A 2063
Welche Anpassungen müssen bei Leistungsbeschreibungen durchgeführt werden?
Folgende Anpassungen sind durchzuführen, damit ein fehlerfreier Datenträger erstellt werden kann: - Bei jeder Position oder Vorbemerkung ist das Versionsdatum der LB anzugeben, bei der diese Position oder Vorbemerkung das letzte Mal neu aufgenommen oder geändert wurde. - Lücken im Grundtext werden nicht mehr unterstützt und sind in den Folgetext zu kopieren. - Stichwortlücke darf nur noch am Ende des Stichworts sein und umfasst maximal 10 Zeichen.

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ÖNORMEN | A 2063
Werden die notwendigen Änderungen durch ABK-Routinen unterstützt?
Ja, Funktionen in ABK unterstützen diese Anpassungen, so dass der notwendige Aufwand auf ein Minimum reduziert wird.

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ÖNORMEN | A 2063
Können Leistungsverzeichnisse so erstellt werden, dass sie beide Normen unterstützen?
Ja, wenn die zugrunde liegende LB beiden Normausgaben entspricht und bei der Erstellung des LV auf diese Kompatibilität geachtet wird.

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ÖNORMEN | A 2063
Was wird aus der LB in das LV übernommen?
Gliederung von der LB Die Überschriften und die Ständigen Vorbemerkungen aller übergeordneten Hierarchiestufen sind für die ausgewählten Wählbaren Vorbemerkungen und Positionen aus der LB zu übernehmen. Ausgewählte Wählbare Vorbemerkungen und Positionen sind aus der LB mit allen Informationen, ausgenommen von Kommentaren und Änderungskennzeichnungen, unverändert in das LV zu übernehmen.

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ÖNORMEN | A 2063
Was wird nicht aus der LB übernommen?
Kommentaren und Änderungskennzeichnungen von LB-Positionen Wählbare Vorbemerkungen und Positionen, die mit „nicht in dieser Teilausgabe enthalten“ gekennzeichnet sind.

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ÖNORMEN | A 2063
Was ist bei freiformulierten Texten zu beachten?
Ergänzungen sind nur dort zulässig, wo in der LB Lücken bei den Positionsnummern vorgesehen sind.

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ÖNORMEN | A 2063
Was ist ein LV ohne LB aber mit LB-Gliederung?
Ein LV kann ohne Bezug zu einer LB erstellt werden. Damit die Erfordernisse der Schemadatei zu erfüllt werden, ist eine besondere „leere“ LB zuzuordnen. Diese LB hat folgende Kenndaten: „frei formuliert“ als Bezeichnung und Herausgeber von „FF“ als Kennung der LB, „999“ als Versions-Nummer, „2009-06-01“ als Versions-Datum und als Status „freigegeben“.

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