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Fragen und Antworten (FAQ)
 

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Sie vielleicht schon immer interessiert haben. Wählen Sie bitte ein Thema aus! Sollten Sie auf Ihre Frage keine Antwort gefunden haben, können Sie diese auch gern direkt an uns richten. Soweit auf den Seiten Ratschläge gegeben oder Empfehlungen gemacht werden, handelt es sich um unverbindliche Auskünfte, aus denen kein Rechtsanspruch hergeleitet werden kann.

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ÖNORMEN | A 2063
Ab wann gibt es die ersten Daten nach der neuen Norm?
Voraussichtlich im September 2009 werden die ersten LB-Ausgaben nach neuer Norm erwartet. Die Standardisierte Leistungsbeschreibung für Hochbau Version 18 und die Standardisierte Leistungsbeschreibung für Haustechnik Version 8 werden sowohl nach ÖNORM B2062 und ÖNORM A2063 erscheinen. Diese neuen Leistungsbeschreibungen folgen bereits den Regeln der ÖNORM A2063, unterstützen aber noch nicht alle Neuerungen dieser Norm, da dieser Datenbestand auch den Regeln der alten ÖNORM B2062 folgen muss. So werden für das Stichwort z.B. nur 43 Zeichen genutzt, es gibt aber keine Lücken mehr im Grundtext. Grafiken sind in der LB noch nicht enthalten, auch wurde die Textformatierung noch nicht eingesetzt.

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ÖNORMEN | A 2063
Ab wann gibt es geeignete Programme?
Es standen schon frühzeitig einige Programmteile von ABK zur Verfügung, die die Umstellung und Bearbeitung der neuen Leistungsbeschreibungen erst möglich gemacht haben. Für den Anwender werden pünktlich mit Erscheinen der neuen Leistungsbeschreibungen auch Programmversionen für die Erstellung von Ausschreibungen und Angeboten nach neuer Norm zur Verfügung stehen. Für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse können dann alle Annehmlichkeiten der neuen Norm genutzt werden.

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ÖNORMEN | A 2063
Müssen Leistungsbeschreibungen an die neue Norm angepasst werden?
Die ÖNORM A2063 ersetzt die ÖNORMEN B2062, B2063 und B2114. Bei einer Überarbeitung der Leistungsbeschreibung und Veröffentlichung der nächsten Version muss die neue ÖNORM A2063 eingehalten werden.

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ÖNORMEN | A 2063
Warum wurden Änderungen und nicht nur Ergänzungen zur B2062/B2063/B2114 gemacht?
Neben den technischen Neuerungen hat sich in der Praxis nach mehr als 10 Jahren gezeigt, dass einige Bestimmungen nicht mehr angewendet werden, oder immer wieder zu Fehlern und in der Folge zu Problemen in der Vertragsabwicklung führen.

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ÖNORMEN | A 2063
Welche Anpassungen müssen bei Leistungsbeschreibungen durchgeführt werden?
Folgende Anpassungen sind durchzuführen, damit ein fehlerfreier Datenträger erstellt werden kann: - Bei jeder Position oder Vorbemerkung ist das Versionsdatum der LB anzugeben, bei der diese Position oder Vorbemerkung das letzte Mal neu aufgenommen oder geändert wurde. - Lücken im Grundtext werden nicht mehr unterstützt und sind in den Folgetext zu kopieren. - Stichwortlücke darf nur noch am Ende des Stichworts sein und umfasst maximal 10 Zeichen.

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ÖNORMEN | A 2063
Werden die notwendigen Änderungen durch ABK-Routinen unterstützt?
Ja, Funktionen in ABK unterstützen diese Anpassungen, so dass der notwendige Aufwand auf ein Minimum reduziert wird.

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ÖNORMEN | A 2063
Können Leistungsverzeichnisse so erstellt werden, dass sie beide Normen unterstützen?
Ja, wenn die zugrunde liegende LB beiden Normausgaben entspricht und bei der Erstellung des LV auf diese Kompatibilität geachtet wird.

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ÖNORMEN | A 2063
Was wird aus der LB in das LV übernommen?
Gliederung von der LB Die Überschriften und die Ständigen Vorbemerkungen aller übergeordneten Hierarchiestufen sind für die ausgewählten Wählbaren Vorbemerkungen und Positionen aus der LB zu übernehmen. Ausgewählte Wählbare Vorbemerkungen und Positionen sind aus der LB mit allen Informationen, ausgenommen von Kommentaren und Änderungskennzeichnungen, unverändert in das LV zu übernehmen.

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ÖNORMEN | A 2063
Was wird nicht aus der LB übernommen?
Kommentaren und Änderungskennzeichnungen von LB-Positionen Wählbare Vorbemerkungen und Positionen, die mit „nicht in dieser Teilausgabe enthalten“ gekennzeichnet sind.

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ÖNORMEN | A 2063
Was ist bei freiformulierten Texten zu beachten?
Ergänzungen sind nur dort zulässig, wo in der LB Lücken bei den Positionsnummern vorgesehen sind.

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ÖNORMEN | A 2063
Was ist ein LV ohne LB aber mit LB-Gliederung?
Ein LV kann ohne Bezug zu einer LB erstellt werden. Damit die Erfordernisse der Schemadatei zu erfüllt werden, ist eine besondere „leere“ LB zuzuordnen. Diese LB hat folgende Kenndaten: „frei formuliert“ als Bezeichnung und Herausgeber von „FF“ als Kennung der LB, „999“ als Versions-Nummer, „2009-06-01“ als Versions-Datum und als Status „freigegeben“.

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