Am 9. Oktober 2025 trat die neue EU-Verordnung für den Zahlungsverkehr in Kraft. Damit sind Banken verpflichtet, den Kontoinhabernamen mit dem angegebenen Namen in der Zahlungsdatei abzugleichen. Bei Abweichungen erscheinen Warnhinweise in den Bankprogrammen, die zwar übersteuert werden können, aber die Haftung der Bank im Fehlerfall ausschließen.
Was bedeutet das konkret für Sie als ABK-Anwender des Moduls ABK-Rechnungswesen?
- ABK ehestmöglich aktualisieren
Aktualisieren Sie auf die aktuelle ABK-Version V8.6b-FA08-hf vom 08.10.2025. - Damit die eigenen Firmenangaben auf Zahlungsanweisungen und Rechnungen richtig sind
Wenn Sie Zahlungsanweisungen aus ABK erstellen und auf Ausgangsrechnungen die Zahlungsanweisung als QR-Code verwenden, ist der Name des Auftraggeber-Kontos gleichzustellen mit dem Firmenname im Firmenbuch. - Damit Lieferantenangaben auf Zahlungsanweisungen und Rechnungen richtig sind
Die ABK-Software bietet die Möglichkeit, die Firmendaten bestehender Lieferanten auf Übereinstimmung zu prüfen und weist auf Abweichungen hin. So stellen Sie die korrekte Schreibweise des Firmennamens sicher. (Voraussetzung: WebService-Benutzer in Finanzonline)
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