Umgang mit Rechenfehlern im Angebot

Grundlagen und Umsetzung für eine Angebotsprüfung gem. BVergG 2006

Im BVergG 2006 wird der Umgang mit Rechenfehlern geregelt, wobei bereits in den Ausschreibungsunter-lagen darauf Bedacht zu nehmen ist. Im § 80 wird der Inhalt der Ausschreibungsunterlagen beschrieben und unter Ziffer 6 ist festgelegt, dass anzugeben ist, ob rechnerisch fehlerhafte Angebote gemäß § 126 Abs. 4 ausgeschieden werden und ob eine Vorreihung infolge der Berichtigung eines Rechenfehlers zulässig ist. » Weiter