Das Bundesvergabeamt beschäftigte sich im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens mit dem Antrag einer Bieterin auf Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung betreffend der Vergabe eines Bauauftrags im Oberschwellenbereich, welcher im Wege eines offenen Verfahrens nach vorheriger Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ausgeschrieben wurde.
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