Zur Haftung des Auftraggebers für fehlerhafte Pläne - Überwälzung des Planungsrisikos

Überprüfung der Pläne: Pflicht oder Kür - und vor allem für wen?

Eine umstrittene Entscheidung des OGH (GZ: 4 Ob 137/11t vom 20.12.2011) behandelte die Frage der Gültigkeit einer Werkvertragsklausel, die den Auftragnehmer (AN) als Teil des Leistungsumfangs dazu verpflichtet, eine umfangreiche Prüfung der vom Auftraggeber (AG) beigestellten Pläne vorzunehmen. Weiters hatte der OGH zu entscheiden ob Planungsfehler, die ein vom AG beigezogener Planer verursachte, dem AG als Mitverschulden zuzurechnen sind. » Weiter