Abrechnung mit veränderlichen Preisen leicht gemacht

Die Preisgleitung für LVs nach ÖNORM A2063


In der Regel werden bei längerfristigen Projekten wie bei Straßen-, Brücken und Tunnelbauvorhaben Gleitpreise in Verträgen vereinbart. Durch die lange Laufzeit kann die Entwicklung der Kosten nicht mehr abgeschätzt werden. Daher werden im Vertrag Preisgleitklauseln festgesetzt, die die Änderung des Preises in Abhängigkeit bestimmter Indizes (wie z. B. Indizes für Rohstoffpreise) vorschreiben. Da die Preisgleitung zu einem wesentlichen Kostenfaktor zählt ist deren ordnungsgemäße Abwicklung, die Wartung der jeweiligen Werte unerlässlich – ABK unterstützt Sie auch bei diesem Vorhaben!
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