In Bauprozessen tritt seitens der beklagten Bauherrn als häufiger Einwand auf, dass die eingeklagte Rechnung aufgrund von Abrechnungsmängeln nicht fällig sei. So weit so unangenehm für den Bauunternehmer – doch bekanntlich wird nichts so heiß gegessen wie gekocht. » Weiter
Abrechnungsmängel und die Fälligkeit des Werklohns
23.03.2020
Praxisorientiertes Seminar an der Donau Uni Krems mit Leistungsnachweis.