Abschlagsrechnungen im Bauvertrag

Abrechnungsmodalitäten und gesetzliche Regelungen auf dem Prüfstand

Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten sind bei Bauverträgen komplizierter als bei Liefer- und Kaufverträgen. §1170 ABGB bestimmt, dass das Entgelt erst nach vollendetem Werk zu entrichten ist. Das ABGB geht somit von einer Vorleistungspflicht des Auftragnehmers aus, was für Auftragnehmer insbesondere bei großen Bauvorhaben, deren Leistungsumfang mehrere Millionen Euro umfassen kann, nicht zumutbar ist. » Weiter