Das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping hat am 02.06.2016 den Bundesrat passiert. Die BundesrätInnen stimmten mehrheitlich dafür, keinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrats zu erheben. Mit dem Paket werden die geltenden Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung eines elektronischen Behördenkooperationssystems geschaffen, das EU-weit implementiert werden soll. » Weiter
Auftraggeberhaftung etabliert
23.03.2020
Praxisorientiertes Seminar an der Donau Uni Krems mit Leistungsnachweis.