Auftraggeberhaftung für den Baubereich

Verschärfte Bestimmungen zu Lohn- und Sozialdumping ab 01.01.2017 mit neuem, eigenständigen Gesetz


Erstmals gibt es ein eigenes Gesetz für die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, das großteils mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten wird. Neu eingeführt wurde eine Auftraggeberhaftung speziell für den Baubereich. Durch das neue Gesetz soll Lohn- und Sozialdumping im Zusammenhang mit Entsendungen von Arbeitnehmern nach Österreich noch wirksamer bekämpft werden als bisher. Auch die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sollen dadurch verbessert werden. » Weiter