Auftraggeberhaftung neu

Novelle brachte mit 01.01.2015 wesentlichen Änderungen


Am 1. Jänner 2015 trat eine Novelle in Kraft, die wesentliche Änderungen bei der Auftraggeberhaftung (AGH) bringt. Die AGH sieht vor, dass der Auftraggeber (AG) für Sozialversicherungsbeiträge seiner Auftragnehmer (AN) haftet. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn der AN auf der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) geführt wird, oder ein pauschaler Haftungsbetrag von 20 Prozent (bei Berücksichtigung der AGH auch für lohnabhängige Abgaben von 25%) an das Dienstleistungszentrum (DLZ) abgeführt wird. Mit diesen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegen gewirkt werden. » Weiter