AuftraggeberInnen Haftungsgesetz in der Praxis

Rückblick auf die vergangenen 2 Monate seit Inkrafttreten der Verordnung


Das AuftraggeberInnen-Haftunsggesetz enthält Bestimmungen über eine besondere Haftung von auftraggebenden Unternehmen in der Baubranche. Demnach haften Generalunternehmer seit 01.09.2009 für unbezahlte Sozialversicherungsbeiträge ihrer Subfirmen. Grundsätzlich umfasst die Regelung die Erbringung von Bauleistungen, welche von einem auftraggebenden Unternehmen an ein anderes beauftragtes Unternehmen ganz oder teilweise weitergegeben werden. » Weiter