Bauzeitverlängerungen und ihre Auswirkungen auf Pönalvereinbarungen

Bestimmungen zur Pönale nach ABGB und ÖNORM B2110


Pönalen sind in beinahe jedem Bauvertrag zu finden. Eine Pönale – gleichbedeutend: Vertragsstrafe, Konventionalstrafe – ist die Vereinbarung eines pauschalierten Schadenersatzes für den Fall der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung durch den Auftragnehmer. In der Baupraxis dient die Pönale überwiegend zur Absicherung von Fertigstellungsterminen. Die Pönale wird also im Verzugsfall schlagend. Sie verstärkt weiters die vom Auftragnehmer übernommenen Verpflichtungen, da ein Erfüllungsdruck ausgeübt wird. Der Vorteil für den Auftraggeber liegt darin, dass eine Pönale aufwändige Beweisführungen hinfällig macht, da aufgrund der Pauschalierung des Schadenersatzes nicht festgestellt werden muss, ob tatsächlich ein Schaden eingetreten ist und in welcher Höhe sich dieser verwirklichte. » Weiter