Ein namhafter öffentlicher Auftraggeber hat Bauleistungen in einem offenen Verfahren im Oberschwellenbereich ausgeschrieben. Der Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung ist abgewiesen und der Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung ist mangels Antragslegitimation zurückgewiesen worden. » Weiter
BVA Entscheidung hinsichtlich verpflichtender Bindung an die Ausschreibungsunterlagen
23.03.2020
Praxisorientiertes Seminar an der Donau Uni Krems mit Leistungsnachweis.