Der Bezug auf technische Normen im BVergG

Beleuchtung der Erkenntnisse aus dem Gutachten von o.Univ.-Prof. Dr. Krejci in Anbetracht der gegenwärtigen Rechtslage


Mit Erscheinen der neuen Versionen zu den Leistungsbeschreibungen Hochbau (Version 18) und Haustechnik (Version 08) sowie der Herausgabe der neuen ÖNORM A 2063 rückt die  Frage nach der Normenbindung gemäß BVergG  einmal mehr ins Licht der Aufmerksamkeit. Häufiger Grund für Missverständnisse ist hauptsächlich die Frage, in welchen Fällen das BVergG den Bezug auf bzw. die Verwendung von Normen überhaupt zwingend vorschreibt. » Weiter