Die Sicherstellung beim Bauvertrag

Vertragliche Gestaltungs-möglichkeiten und ihre Grenzen


Durch die umfassende Vorleistungspflicht des Werkunternehmers ist das Baugewerbe von jeher einem erhöhten Insolvenzrisiko ausgesetzt. Um dem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber im Jahr 2005 das Recht auf Sicherstellung des Werkbestellers eingeführt (§1170b ABGB). In der Praxis stellt sich die Frage, inwieweit dieses gesetzlich vorgesehene Recht einzelvertraglich abgeändert werden darf. » Weiter