Eigenerklärung und Eignungsnachweise im Vergabeverfahren - Fristen

Zeitpunkt des Vorliegens, Zeitplan, Vorlaufzeiten

Gemäß §70 Abs. 2 B VergG können Bieter durch die Vorlage einer Erklärung belegen, dass sie die vom Auftraggeber (AG) verlangten Eignungskriterien erfüllen und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen können.

Die Eigenerklärung soll die Verwaltungslast für die Bieter reduzieren, sie ersetzt aber nicht die rechtzeitige und vollständige Vorlage der notwendigen Nachweise. In einer aktuellen Erkenntnis hatte sich das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG 44.7-351/2014) mit der Frage auseinanderzusetzen, auf welchen Zeitpunkt Eignungsnachweise, deren Vorlage durch Abgabe einer Eigenerklärung ersetzt wird, ausgestellt sein müssen. » Weiter