In der baurechtlichen Praxis gibt es immer wieder erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit Forcierungskosten – also jenen Kosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er Mehrleistungen aufwendet, um den Verzug, der durch eine auftraggeberseitige Behinderung entstanden ist, wieder aufzuholen. » Weiter