Neue Abfragemöglichkeit über Online-Dienstleistungsregister des BMWFJ für Anzeigen nach §373a GewO

Service im Zusammenhang mit verpflichtender Dienstleistungsanzeige für EWR-Bieter bei vorübergehenden grenzüberschreitenden Dienstleistungen


Ob bzw. für welche Gewerbe von einem Unternehmen eine gültige Dienstleistungsanzeige er­­stattet wurde, kann durch Einsichtnahme in das Dienstleisterregister kostenfrei geprüft werden. In diesem Register können die jeweils angezeigten Tätigkeiten, die anzeigenden Unternehmen sowie die Gültigkeitsdauer der Anzeigen abgefragt werden. » Weiter