Im gegenständlichen Fall machte ein Installationsunternehmen in seiner Rolle als Auftragnehmer einen Werklohnanspruch gegen seinen Auftraggeber geltend. Dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer lagen unter anderem das Verhandlungsprotokoll sowie die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) zugrunde. » Weiter