Probleme bei der Mangelerhebung und Mängelbehebung

Gründe durch die der Auftraggeber sein Recht des Einwandes der mangelnden Fälligkeit verlieren kann


In einem aktuellen Fall hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) einmal mehr mit der Vereitelung der Verbesserung durch den Auftraggeber zu befassen. Der Fall hebt sich von den üblichen Fallbeispielen etwas ab und ist insofern interessant, als die Mängelbehebung zwar technisch noch möglich gewesen wäre, sich jedoch die Mangelbehebungskosten durch das Verhalten des Auftraggebers bereits verfünffacht haben. » Weiter