Prüffähigkeit von Rechnungen

Voraussetzungen für die Fälligkeit der Rechnung


Bei der gerichtlichen Durchsetzung offener Werklohnforderungen ist in vielen Fällen unter anderem auch die Prüffähigkeit von Rechnungen strittig. Beim Einheitspreis- und Regiepreisvertrag hängt die Fälligkeit des Werklohns von der Prüffähigkeit der Rechnung ab, da der Werklohnanspruch nur durch eine genaue Abrechnung der Leistung ermittelt und überprüft werden kann. In einer weiteren Entscheidung hatte sich der OGH erneut mit dieser Fragestellung auseinanderzusetzen. » Weiter