Sicherstellung von Deckungs- und Haftrücklässen nach ÖNORMEN

Praxisgrundsatz: Garantiestrenge


Der Sicherungszweck einer für den Deckungsrücklass beigebrachten Bankgarantie erstreckt sich  nicht auf den Haftrücklass. Bei Abruf der Bankgarantie muss besonderes Augenmerk auf die Formulierung des Garantiefalls in der Bankgarantie gelegt werden. »Weiter