Überprüfungsverfahren im Visier

Verzögerungen bei der Prüfdauer


Bauverträge sehen mehr oder wenige langwierige Abnahme- oder Überprüfungsverfahren zur Feststellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung vor. So existieren Klauseln, die eine Abnahme der Leistung erst vorsehen, wenn der letzte Handwerker seine Leistung erbracht hat. Häufig sind diese Prozedere auch mit Vertragsbestimmungen verknüpft, die es dem Werkunternehmer verbieten, nicht abgestimmte Beträge in die Rechnungen aufzunehmen. Eine Folge derartiger Klauseln ist, dass sich die Fälligkeit der Rechnungen entsprechend später einstellt. Dadurch verschlechtert sich faktisch die Liquidität der Werkunternehmer. »Weiter