(UN-)Zulässigkeit nachträglicher Vertragsänderungen

Grund für Neuausschreibung?


Fast jeder Bauvertrag muss nachträglich abgeändert werden. Die Frage ist, wie weit dies zulässig ist, ohne dass die Änderungen neu ausgeschrieben werden müssen. Mit den neuen EU-Vergaberichtlinien, die 2016 vom österreichischen Gesetzgeber umzusetzen sind, hat man versucht den Spielraum für nachträgliche Vertragsänderungen deutlich zu erweitern. Was jedoch bleibt ist eine komplexe Regelung, die nicht immer Klarheit schafft. Im Beitrag werden insbesondere die Gründe, die eine Neuausschreibung nicht zwingend bedingen näher beleuchtet. » Weiter