Vereinbarungen im Bauvertrag

Vertragsbrüchigkeit von Vertragspartnern im Visier

Ein Beispiel aus Praxis veranschaulicht das Dilemma: Der Auftragnehmer (AN) reicht beim Auftraggeber (AG) eine bezifferte Mehrkostenforderung (MKF) zur Prüfung ein. Es vergehen viele Wochen ohne inhaltliche Reaktion des AG. Der Bauvertrag, dem unter anderem die ÖNORM B2110 zugrunde liegt, sieht vor, dass der AN nur mit dem AG abgestimmte Mehrkostenforderungen in die monatlichen Teilrechnungen aufnehmen darf. Mangels Reaktion des AG kommt es in dieser Zeit zu keiner Verrechnung der in der Mehrkostenforderung enthaltenen Beiträge. Was kann der AN somit tun? »Weiter