Verpflichtung zu geeigneten Leitlinien – VfGH bestätigt Normenbindung

Fallbeispiel zur Rechtssprechung des VfGH


Mittels Individualantrag beantragte die ASFINAG die Aufhebung der §§ 97 Abs 2 und 99 Abs 2 BVergG. Darin findet sich die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber bei der Leistungsumschreibung bzw. bei den Festlegungen für den Leistungsvertrag geeignete Leitlinien oder standardisierte Leistungsbeschreibungen heranzuziehen. Der VfGH hat den Individualantrag mittels Erkenntnis vom 09.03.2007 (G174/06) abgewiesen und damit die Verfassungsmäßigkeit der Normenbindung bestätigt. » Weiter