Eine öffentliche Auftraggeberin hat einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich in einem offenen Verfahren EU-weit ausgeschrieben. Die Auftraggeberin hat im Leistungsverzeichnis die gewünschten Details konkretisiert. Ein Bieter hat ein als „Abänderungsangebot“ bezeichnetes Angebot fristgerecht abgegeben und im Begleitschreiben jene Positionen des LV angeführt, die von ihm nicht angeboten wurden. » Weiter