Mit Bescheid vom 16.04.2008 mit der GZ N/0028-BVA/08/2008-81 hat das Bundesvergabeamt eine Zuschlagsentscheidung aufgehoben, da die Auftraggeberin trotz vorliegender Indizien es unterlassen hatte zu prüfen, ob das für den Zuschlag ausgewählte Angebot namens einer Scheinbietergemeinschaft bzw. von einer wettbewerbswidrig gegründeten Bietergemeinschaft gelegt worden ist. » Weiter