BVA -Rechtssprechung zur Schätzung des Auftragswertes einer Ausschreibung

Höhe des Auftragswertes ist entscheidend für die Einteilung in Unter- und Oberschwellenbereich – Stolperstein Präklusionsfristen


Gegenstand der Ausschreibung des Piestingtaler Abwasserverbands (PAV) war die „Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen mittels Schlauchliningverfahren“. Der Auftrag ist als Bauauftrag zu qualifizieren, die Leistung wurde in einem nicht offenen Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (2-stufig) im Unterschwellenbereich österreichweit mit Bekanntmachung vom 20.12.2007 ausgeschrieben. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelte es sich um keine Leistung des Sektorenbereichs im Sinne des 3. Teils des BVergG 2006. » Weiter