Mehrfachbeteiligungen bei Angeboten

Sie treten in unterschiedlichen Konstellationen auf - strategisch oder riskant?

Die eigenen Wettbewerbschancen durch eine Mehrfachbeteiligung in der Angebotslegung zu erhöhen ist zwar in der Praxis eine gängige jedoch nicht immer erfolgversprechende Methode. Die Judikatur hat seit Jahren klargestellt, dass eine Mehrfachbeteiligung nicht von vornherein verboten ist und vom Auftraggeber in der Ausschreibung auch nicht untersagt werden darf. Der bzw. die involvierten Unternehmen müssen vom Auftraggeber die Gelegenheit zum Nachweis erhalten, dass der faire und lautere Wettbewerb durch diese Mehrfachbeteiligung nicht gestört wird. » Mehr