Schadenersatz im öffentlichen Auftragswesen

Grundzüge und Besonderheiten


Ein gut durchdachtes Schadenersatzrecht ist eine der festigenden Stützen das ein leistungsfähiges öffentliches Auftragswesen ausmacht. Das österreichische Schadenersatzrecht an sich ist im Detail ein sehr komplexes Themengebiet. Die Entscheidung des EuGH vom 30.09.2010 (Rs C-314/09) gilt als richtungsweisend da demgemäß ein Verschulden des Auftraggebers nicht Voraussetzung für Schadenersatz der Bieter ist. Allerdings reicht der bloße Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften auch nicht aus, sondern es muss ein „hinreichend qualifizierter Verstoß“ des Auftraggebers vorliegen. »Weiter