Die „Eignung“ und ihr Nachweis ist die höchste bürokratische Hürde des Vergaberechts: die Möglichkeiten zu deren Erbringung nach dem Bundesvergabegesetz 2018.
BVA wies Antrag auf Nichtigkeit der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung aufgrund des Widerspruchs des Angebotes der Antragstellerin zu den Ausschreibungsbedingungen ab