Abrechnungsmängel und die Fälligkeit des Werklohns

Abrechnungsfehler und deren weitreichende Folgen


In Bauprozessen tritt seitens der beklagten Bauherrn als häufiger Einwand auf, dass die eingeklagte Rechnung aufgrund von Abrechnungsmängeln nicht fällig sei. So weit so unangenehm für den Bauunternehmer – doch bekanntlich wird nichts so heiß gegessen wie gekocht. » Weiter