Aktuelle Rechtsprechung des Bundesvergabeamtes zu Rechenfehlern

Verkalkuliert – Tücken und Folgen von Fehlern im Rechengang


Bei einem Rechenfehler im Sinne des §124 BVergG handelt es sich nach der Rechtsprechung des VwGH um eine „mit einem evidenten Erklärungsirrtum behaftete Willenserklärung des Bieters“. Missverständlicher Weise kommt es bei einem Rechenfehler iSd BVergG nicht auf die Richtigkeit der rechnerischen Operation an. So liegt ein Rechenfehler nach der Rechtsprechung etwa beim irrtümlichen Mitaddieren von Eventualpositionen in den Gesamtpreis vor, somit in einem Fehler im Rechengang. Dieser Fehler führt, ausgehend vom angebotenen Einheitspreis und der ausgeschriebenen Menge, zu einer Änderung des angebotenen Gesamtpreises. » Weiter