Die vergaberechtliche Judikatur sorgt regelmäßig dafür, dass das Vergaberecht nicht zu leicht einzuschätzen ist. Ein schönes Beispiel ist die Frage, ob man in der Kalkulation Kosten von dafür vorgesehenen in andere Positionen verschieben darf. Der UVS Vorarlberg (UVS-314-008/E 4-2012 vom 08.11.2012) hat ein Angebot, das „Nullpositionen“ – also Positionen, in denen ein Einheitspreis von null eingesetzt war – enthielt, gelten lassen. » Weiter
Angebote mit Nullpositionen - Vergaberechtlicher Irrgarten
19.10.2023
Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt