Auslegung undeutlicher Ausschreibungsbestimmungen

Im Zweifel gilt die „bieterfreundlichere“ Auslegung


In einer aktuellen Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Wien (VwGW) zu  beurteilen, wie eine undeutliche Festlegung von Referenzen in den Ausschreibungsbedingungen auszulegen ist. » Weiter