Je nachdem, ob ein Bauunternehmen vorübergehend oder dauerhaft in einem anderen Mitgliedsstaat wirtschaftlich tätig wird, gelten unterschiedliche Regeln. Die Dienstleistungsfreiheit macht vieles möglich und gewährt wesentliche Erleichterungen für EU-Unternehmen, die nur vorübergehend und gelegentlich grenzüberschreitend tätig werden. » Weiter
Bauaufträge im EU-Ausland
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen