Im Zuge der Angebotslegung zur Erlangung eines Bauauftrags werden häufig Bietergemeinschaften gegründet. Das Recht auf die Bildung von Bietergemeinschaften ist im Kartellrecht und - gemäß Spruch des BVA (GZ N/ 0037-BVA/13/2010-108 vom 30.11.2010) – und insbesondere durch das Vergaberecht beschränkt. » Weiter
Bietergemeinschaften: Vergaberechtliche Grenzen und Bestimmungen
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen