Entscheidend für die Art der Berechnung ist die Anspruchsgrundlage, auf welche sich der Auftragnehmer bei der Geltendmachung seiner Mehrkosten stützt. Im Vorfeld ist zu klären, ob dem Bauvertrag die ÖNORM B 2110 zugrunde liegt, oder ob es sich um einen reinen ABGB-Vertrag handelt. » Weiter
Die Mehrkostenberechnung im Bauvertrag im Fokus
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen