Wesentliche Rechtsgrundlage für die an einer Gebäudeerrichtung Beteiligten, also für den Auftraggeber und den Auftragnehmer, ist der zugrunde liegende Vertrag. Aus diesem Vertrag ergeben sich gegenseitige Verpflichtungen, insbesondere die mängelfreie und fristgerechte Durchführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer (Unternehmer) und als Gegenleistung die Vergütungspflicht des Auftraggebers (Bauherr). » Weiter
(K)eine Frage der Sichtweise – Baumaßnahmen und Haftungsbestimmungen
29.08.2024
Thema: Abrechnung und Übersicht im Rechnungswesen