Keine Wahlfreiheit des Auftraggebers zwischen Grund- und Wahlposition

Bewertungskriterien für die ausgeschriebenen Varianten sind in der Ausschreibung festzulegen


Die gegenständliche Entscheidung des Bundesvergabeamtes rollt anhand eines Beispiels aus der Praxis die Thematik „Wahlfreiheit zwischen Grund- und Wahlpositionen“ neu auf: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden Varianten hinsichtlich Gesteinsmaterialien ausgeschrieben. Aus Kostengründen behielt sich der Auftraggeber in der Ausschreibung vor, die in den Wahlpositionen angebotenen Materialien zu vergeben. » Weiter