Zur Frage der Preisangemessenheit

Über die zu berücksichtigende Umstände und Konstellationen im Zuge von Preisangemessenheits- und vertiefter Angebotsprüfung

Öffentliche Auftraggeber müssen ausgeschriebene Leistungen und Aufträge gem. §19 Abs 1 BVerG zu angemessenen Preisen vergeben. Eine Vergabe zu unangemessenen Preisen führt bei einem Überpreis zu unmittelbaren Mehrkosten für den Auftraggeber » Weiter


Pauzenberger GmbH kalkuliert seit 24 Jahren mit ABK.

19.10.2023

Thema: Kostenverfolgung und Übersicht im Projekt