Die Mehrkostenberechnung im Bauvertrag im Fokus

Abgrenzung Werkvertrag nach ABGB / ÖNORM B 2110


Entscheidend für die Art der Berechnung ist die Anspruchsgrundlage, auf welche sich der Auftragnehmer bei der Geltendmachung seiner Mehrkosten stützt. Im Vorfeld ist zu klären, ob dem Bauvertrag die ÖNORM B 2110 zugrunde liegt, oder ob es sich um einen reinen ABGB-Vertrag handelt. » Weiter