Novelle zum Vergaberecht in Kraft

Seit 01.03.2016 - Bestbieterprinzip gesetzlich verankert


Die Novelle zum Bundesvergabegesetz trat mit 1. März 2016 in Kraft und bringt bei öffentlichen Aufträgen neben dem Bestbieterprinzip, Transparenz bei Subvergaben, Verschärfungen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie ein stärkeres Augenmerk auf Eigenleistungen. Diese Verbesserungen werden in den Reihen aller Beteiligten und Betroffenen als richtiges Zeichen für einen fairen Wettbewerb bewertet. »Weiter